Menden.

Einkaufen, Eisessen, Abkürzen. Die Gründe für eine Fahrt mit dem Rad durch die Fußgängerzone mögen vielfältig sein und haben doch eines gemeinsam: Radeln durch die Hauptstraße ist eine Ordnungswidrigkeit. Noch, denn die USF-Ratsfraktion möchte dies mit einem Antrag ändern.

Außerhalb der Kernöffnungszeiten der meisten Geschäfte, nämlich ab 18.30 Uhr, soll das Fahrverbot fallen. Die Begründung: „Erfahrungen in umliegenden Städten haben gezeigt, dass so eine Belebung der Innenstadt erreicht werden kann“, heißt es wörtlich. „Viele scheuen den Weg zur Eisdiele am frühen Abend“, sagt USF-Mitglied Bodo Richter. Mit dem Rad könnten die Menschen so bis vor das Cafè oder nah an einen Veranstaltungsort, zum Beispiel den Alten Rathausplatz, heranfahren.

„Ich denke, Menden soll eine Fahrradstadt werden“, sagt Richter und sieht die Freigabe der Fußgängerzone als logische Konsequenz der Ruhrtal-Radweg-Erweiterung. Schließlich funktioniere dies auch in Gemeinden in der Umgebung.

Polizei ist skeptisch

Funktionieren oder nicht, für Polizeihauptkommissar Dietmar Berendes steht die Verkehrssicherheit der betroffenen Straßen an erster Stelle. Als Bezirksbeamter für die Innenstadt und das Lahrfeld erwischt er täglich Menschen, die fahrend mit ihrem Rad dort unterwegs sind, wo sie eigentlich schieben müssten. Unabhängig von einer zeitlichen Begrenzung sieht er mehr Risiken als Chancen im USF-Antrag: „Wenn man die Fußgängerzone freigeben würde, wäre das für Radfahrer ein Freibrief zum Rasen.“ Aktuell ist das Fahren dort mit 10 Euro bepreist (Ordnungswidrigkeit), bei Gefährdung Dritter werden 15 Euro fällig.

Derzeit beschwerten sich Geschäftsleute häufig über Jugendliche auf BMX- oder Dirt-Bikes, sagt Berendes. Beide Radtypen sind für Stunts und Sprünge über Rampen konzipiert, verfügen weder über Klingeln, Reflektoren noch eine Lichtanlage. Eine Lockerung des Durchfahrverbots würde wohl nur noch mehr Fahrer, auch zu den „verbotenen Zeiten“ anlocken, vermutet er. Zwar habe es in den vergangenen Jahren nie ernsthafte Verletzungen bei Kollisionen von Radfahrern mit Fußgängern auf Hauptstraße und Co. gegeben, dennoch stiege die Unfallwahrscheinlichkeit, was ihn zu dem eindeutigen Schluss bringt: „Seitens der Polizei ist der Antrag nicht zu befürworten.“

Klare Worte, mit denen auch andere Kommunen anfangs zu kämpfen hatten. In Unna ist man bereits weiter als in Menden. Ist es Radfahrern rund um die Hauptgeschäftswege nur zwischen 19 und 9 Uhr gestattet zu fahren, so ist das Radeln in den Randbereichen der City ganztägig erlaubt. Ähnlich hält es auch die Stadt Soest. Beschwerden und Zwischenfälle hielten sich im „Rahmen des Erträglichen“, sagt Stadtsprecher Klaus Peter Knäpper. Seit 1986 besteht die Regelung. Ernsthafte Erwägungen zur Abschaffung habe es bislang nicht gegeben. Er gibt aber, wie Bodo Richter auch, zu bedenken, dass gegenseitige Rücksicht der Verkehrsteilnehmer nötig ist, damit das Nebeneinander in der Fußgängerzone möglich ist. Einzig aus Iserlohn sind kritische Stimmen zu vernehmen. Dort häufen sich Beschwerden von Fußgängern.

Hannelore Pifczyk, Mendens stellvertretende Stadtsprecherin, räumt nach einer (noch zu erfolgenden) Einschätzung seitens der Verwaltung dem Antrag eine Chance ein, denn rein rechtlich ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung möglich.

Ob der USF-Antrag eine Mehrheit findet, wird die entsprechende Ratssitzung zeigen. Übrigens: Sollten Fahrradfahrer bald legal durch die Fußgängerzone rollen, dürfen sie nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.