Menden. . Wegen Tierquälerei stand ein Mendener vor dem Amtsgericht.

Es war der Absturz eines eigentlich tierlieben Mannes. Depressionen, Alkohol-Exzesse über Wochen hinweg. Um seine 42 (Zier-) Vögel hat er sich im September 2010 geraume Zeit nicht mehr gekümmert. 21 Tiere verendeten qualvoll. Eine Fotodokumentation des Grauens lag für das Verfahren am Amtsgericht vor.

Mitarbeiter der Tierhilfe und der städtischen Ordnungsbehörde waren entsetzt, als sie nach Bekanntwerden der Vorfälle eingeschaltet wurden. Dass überhaupt noch 21 Vögel gerettet werden konnten, war einzig vielen hingebungsvollen Pflegemaßnahmen der Tierhilfe zu verdanken.

Der Beschuldigte beschönigte nichts, berichtete von seinen damaligen psychischen Problemen. „Sie haben getrunken wie ein Loch“, wollte Amtsgerichtsdirektor Jens-Christian Festersen jedoch keine einfachen Ausreden für die totale Vernachlässigung der Tiere gelten lassen. „Der erkennende Richter hat selbst einmal Vögel gezüchtet.“

Fatal: In seinen Rauschzuständen hatte der 49-Jährige, Vater von vier Kindern, sogar Angehörigen zwischenzeitlich verboten, sich um die von ihm so vernachlässigten Vögel zu kümmern.

Gegen den ursprünglichen Strafbefehl hatte er Widerspruch eingelegt. Denn vor allem ein Passus machte ihm zu schaffen: zwei Jahre keine Tiere halten zu dürfen. Er habe sich schließlich erfolgreich in Therapie begeben, Angehörige würden helfen, dass Alkohol in seinem Leben keine Rolle mehr spiele.

„Gerade dieses Tierhaltungsverbot erscheint mir jedoch sehr wichtig“, setzte Festersen in diesem Fall auch auf eine Denkzettel-Wirkung. „Pflegen Sie während dieser Zeit die Volieren und anderen Anlagen, dann können Sie nach zwei Jahren wieder Ihrem Hobby nachgehen.“

Widerspruch gestern vor
Gericht zurückgezogen

Den Widerspruch zog der Beschuldigte auch deshalb zurück, weil Festersen angedeutet hatte, dass eine Geldbuße sehr wohl empfindlich höher ausfallen könnte, als sie im Strafbefehl mit 70 Tagessätzen von jeweils 20 Euro festgelegt worden war. Bereits diese 1 400 Euro sind bei einem Monatseinkommen von ca. 1 200 Euro (netto) eine Last, die nur in Raten abgestottert werden kann.