Menden/Arnsberg. .
Am heutigen Freitag beginnt vor dem Arnsberger Landgericht der Prozess um das Mendener Schützenfest-Unglück. Neben der großen Anzahl von Prozessbeteiligten, werden zahlreiche Zuschauern und Medienvertreter erwartet.
Am heutigen Donnerstag wird der Schwurgerichtssaal des Arnsberger Landgerichts umgeräumt: Die Sitzreihen werden enger zusammengestellt, um am Freitag beim Start des Prozesses um das Mendener Schützenzug-Unglück genug Platz zu haben. Nicht nur für den erwarteten Ansturm von Zuschauern und Medienvertretern, sondern auch für die große Anzahl von Prozessbeteiligten. Allein neun Nebenkläger werden teilnehmen.
Denn groß ist die Anzahl der Opfer, die an jenem 19. Juli 2009 getötet oder verletzt wurden, als aus bislang noch nicht geklärter Ursache ein heute 80-jähriger Mendener mit seinem A-Klasse-Mercedes in den Festzug der Mendener Schützenbruderschaft St. Hubertus-Nord raste: Drei Männer wurden getötet, viele weitere Festzugteilnehmer und -besucher zum teil lebensgefährlich verletzt. Einige sind heute noch nicht genesen.
Aussage des Fahrers ist ungewiss
Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist der 80-Jährige, der jetzt in Dortmund lebt, angeklagt. Dass er gefahren ist, ist unstrittig. Die zentrale Rolle im Prozess wird aber die Frage nach dem Warum spielen. Ob der 80-Jährige selbst etwas sagen wird, ist ungewiss. Sein Anwalt Wolfgang P. Lange wollte sich vor Prozessbeginn nicht äußern. Die Ehefrau des Angeklagten, die mit im Auto saß, ist zwar für Freitag als Zeugin geladen. Allerdings ist sie nach Informationen unserer Zeitung erkrankt und wird nicht erscheinen. Ohnehin dürfte sie die Aussage verweigern.
Und so wird es auf die Aussagen einer Vielzahl von Zeugen ankommen, die für die fünf Fortsetzungstermine binnen zweieinhalb Wochen geladen sind. Und auf die Gutachter: Vier medizinische Sachverständige und ein Unfallrekonstruktionsgutachter werden am Prozess teilnehmen. Die Anklage geht aufgrund der bisherigen Gutachten davon aus, dass weder ein technischer Defekt noch eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Angeklagten vorgelegen haben.
Der Prozess beginnt um 9 Uhr, für Zuschauer sind 45 Plätze reserviert. Es wird zeitintensive Kontrollen geben.