Menden/Lüdenscheid. Trotz der Vincenz-Klinik in der eigenen Stadt soll sich Menden an der millionenschweren Sanierung des Klinikums Lüdenscheid beteiligen.
Vier MK-Städte klagen jetzt gegen den Märkischen Kreis – und es geht um viele Millionen Euro. Mit dem höchst ungewöhnlichen Mittel der Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Arnsberg wehrt sich auch die Stadt Menden dagegen, viel Geld für die Sanierung des Kreisklinikums in Lüdenscheid aufbringen zu müssen. Die Märkischen Kliniken sind das größte Krankenhaus im MK, und sein Träger ist der Märkische Kreis. Doch weil Menden wie seine Mitstreiter Iserlohn, Hemer und Plettenberg über Krankenhäuser in ihren eigenen Stadtmauern verfügen, gehen sie davon aus, dass ihre Bürgerinnen und Bürger das große Klinikum in Lüdenscheid fast gar nicht nutzen müssen. Entsprechend niedriger solle dann auch ihr Beitrag zur Sanierung dieser Klinik ausfallen.
Schröder: Anfechtungsklage musste jetzt kommen oder nie
„Unsere Klage haben wir fristwahrend eingereicht“, bestätigt Mendens Bürgermeister Dr. Roland Schröder. „Hätten wir nicht bis zum 29. April geklagt, wäre die Kreisumlage damit stillschweigend akzeptiert gewesen.“ Doch in die Berechnungen zur Umlage, die im März im Mendener Rathaus einging, seien für 2024 auch mehrere Millionen Euro für erste Sanierungsarbeiten am Klinikum eingeflossen. Und das sei im Zweifel nur ein erster Schritt.
Sanierung des Lüdenscheider Klinikums soll bis zu 150 Millionen Euro kosten
Tatsächlich belaufen sich die Sanierungskosten für das Klinikum in Lüdenscheid nach WP-Informationen laut dem Modernisierungskonzept auf rund 153 Millionen Euro bis 2033. Die Ausfinanzierung soll über die allgemeine Kreisumlage gedeckt werden. Allein bis 2026 sind Investitionen in Höhe von rund 54 Millionen Euro geplant, die erhebliche Zinslasten verursachen.
Klage könnte den vier Städte Millionen-Einsparungen einbringen
Sollte der Mendener Anteil daran signifikant gesenkt werden, könnten Menden, Iserlohn, Hemer und Plettenberg durch ihre Klage womöglich mehrere Millionen Euro sparen. Vermutlich ginge das dann jedoch zu Lasten der anderen elf MK-Kommunen, zu denen auch Balve gehört. Diese elf müssten das mit entsprechend höheren Summen ausgleichen. Es sei denn, das Verwaltungsgericht weist die Klagen der vier Städte ab, oder es wird eine andere Lösung gefunden.
Gegen die hohen Millionensummen, die jetzt im Spiel sind, nimmt sich der Streitwert der Vier-Städte-Klage mit ein paar tausend Euro geradezu lächerlich gering aus. Das liegt laut Schröder aber nur daran, dass es hier tatsächlich nur um eine Überprüfung gehen soll, wie berechtigt die Forderung in der Kreisumlage für das Klinikum ist. Nur darum gehe es, nicht etwa gegen die Kreisumlage insgesamt. Auch für das Klinikum werde sich Menden nicht etwa total verweigern. Man wolle aber nicht denselben Anteil tragen wie für Leistungen des Kreises, die Menden und seine Bürgerinnen und Bürger tatsächlich in Anspruch nehmen.
MK finanziert sich aus der Kreisumlage – aber es gibt Differenzierungen
Zum Hintergrund: Der Märkische Kreis finanziert sich aus der jährlich neu berechneten Kreisumlage, die alle 15 Städte und Gemeinden im MK zu berappen haben. Berechnet wird der Anteil jeder Stadt nach deren Größe und Leistungsfähigkeit. Iserlohn ist die größte märkische Stadt, gefolgt von Lüdenscheid und Menden. Der Märkische Kreis erbringt aus der Umlage viele Leistungen vor allem für seine kleineren Städte und Gemeinden, die zum Beispiel keine eigenen Jugendämter unterhalten können. Wer im MK ein neues Kennzeichen braucht, wird in den Zulassungsstellen in Lüdenscheid und Iserlohn ebenfalls Kreis-Kunde.
Beim Klinikum wird die Differenzierung jetzt vermisst
Weil der MK für all das Geld haben muss, erhebt er die Kreisumlage. Und die wird in manchen Bereichen differenziert. So müssen Städte mit eigenen Jugendämtern für diese Leistungen des Kreises anteilig weniger zahlen als solche, die den MK hier auch wirklich brauchen. Genau diese Differenzierung vermissen die vier klagenden Städte in der aktuellen Umlage jetzt mit Blick auf das Lüdenscheider Klinikum.
Trägerschaft für Krankenhäuser spielt für die Klage keine Rolle
Dass etwa das St.-Vincenz-Krankenhaus in Menden gar nicht der Stadt gehört, sondern von den Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis (KKiMK) getragen wird, spielt laut Bürgermeister Dr. Schröder für die Klage keine Rolle. Auch in Iserlohn und Hemer sind die KKiMK Krankenhausträger, in Plettenberg ist es die Radprax-Gruppe. Doch ausschlaggebend für die Klage ist die Tatsache, dass dank der Krankenhäuser in den eigenen Stadtmauern viel weniger Patienten nach Lüdenscheid müssen.
Trotz Maximalversorgung kaum Patienten aus Menden nach Lüdenscheid
Zur Märkische Kliniken GmbH, die ihren Sitz in Lüdenscheid hat, gehören das Klinikum Lüdenscheid und die Stadtklinik Werdohl. Das Klinikum Lüdenscheid ist mit seinen 29 Kliniken und Instituten das einzige MK-Krankenhaus der Maximalversorgung und das größte in Südwestfalen. Doch trotz dieser Größe und Ausstattung: Selbst nach schweren Unfällen fliegen Rettungshubschrauber von Menden aus meist nicht nach Lüdenscheid, sondern landen an spezialisierten Unfallkliniken wie Dortmund-Nord oder dem Klinikum „Bergmannsheil“ in Bochum.
Kreis-Sprecher Alexander Bange bestätigte auf Anfrage der WP lediglich den Eingang der Klage. Wegen des schwebenden Verfahrens gebe es vorläufig keine näheren Auskünfte dazu.