Menden. Der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende der WSG Menden beruft sich auf den Bürgermeister, nennt das eigene Handeln aber auch „naiv“.

Am Freitagnachmittag hat Peter Maywald (CDU) als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft WSG Menden seinen Hut genommen. Maywald kam mit einem Rücktrittsschreiben den drei Aufsichtsratsmitgliedern zuvor, die seine Abberufung in Sondersitzungen von Aufsichts- und Stadtrat gerade erst beantragt hatten. Die Sitzungen dürften damit obsolet sein.

Tätigkeit und Bezahlung nicht rechtssicher geregelt

In seinem Schreiben, das die WP im Folgenden im Wortlaut veröffentlicht, spricht Peter Maywald von Enttäuschung und Entsetzen angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Für sein Handeln beruft er sich auf Bürgermeister Dr. Roland Schröder. Dieser habe ihn nach dem Weggang von WSG-Geschäftsführer Tim Behrendt aufgefordert, die Übergangsphase bis zur Berufung der neuen Geschäftsführung koordinierend zu gestalten. Er habe reinen Herzens gehandelt, es sei dann aber „naiv“ von ihm gewesen, die folgende Tätigkeit und deren Bezahlung nicht rechtssicher zu regeln.

Das Rücktrittsschreiben von Peter Maywald im Wortlaut

„Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,

ich habe die Anträge an den Aufsichtsrat der WSG Menden sowie den Rat der Stadt Menden entsetzt, aber vor allem enttäuscht zur Kenntnis genommen. In der Zeit, in der die Trennung von dem Geschäftsführer Tim Behrendt erfolgen musste, habe ich mit der Unterstützung einiger Gesellschafter als Aufsichtsratsvorsitzender Verantwortung übernommen. Mir war zu dieser Zeit sehr wohl bewusst, dass meine Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender nicht operativ sein kann und darf. Daher habe ich mir hierfür zunächst die Erlaubnis von dem Bürgermeister geholt, die operativen Koordinationstätigkeiten bis auf Weiteres zu übernehmen.

Entwicklung des neuen Gewerbegebietes Hämmer-Süd „nicht gefährden“

Einige Gesellschafter und auch ich hielten dies für zwingend erforderlich, um Projekte wie beispielsweise Hämmer nicht zu gefährden und nach außen hin einen gleichmäßigen, ruhigen Übergang auf die/den zukünftige(n) Geschäftsführer(in) zu ermöglichen. Für mich war klar, dass ich diese Tätigkeit während meiner Geschäftszeiten umsetze und daher auch eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalte.

Maywald: Beratungsvertrag nicht selbst erstellt, sondern nur gegengezeichnet

Den entsprechenden Vertrag habe ich nicht erstellt, sondern ihn im Vertrauen darauf, dass der Inhalt schon korrekt sein wird, gegengezeichnet. Selbstverständlich bin ich bereits allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen, oder werde fristgemäß allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sein. Ehrlich gesagt war ich damals naiv genug zu glauben, meine Tätigkeit für die Gesellschaft und damit für die Stadt Menden sei vordringlicher als die rechtssichere Regelung meiner persönlichen Angelegenheiten.

Ziel: „Laufende Projekte schützen und reibungslosen Übergang gewährleisten“

Mir ging es vorrangig um das Wohl der WSG GmbH. Doch in dem Moment, als ich handelte, geschah dies aus einem reinen Herzen und dem Wunsch heraus, die laufenden Projekte zu schützen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Dass mir dieser Umstand nunmehr zum Vorwurf gemacht wird, enttäuscht und verletzt mich.

Rücktritt aus Vorsitz und Aufsichtsrat erfolgt mit sofortiger Wirkung

Dennoch ziehe ich selbstverständlich die sich daraus ergebenden Konsequenzen und werde mit sofortiger Wirkung von meinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrates zurücktreten.“