Menden. Innenstadt ist faktisch tabu: Verbot von Feuerwerk gilt nahe Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern.

Was geht beim Böllern in der Silvesternacht in Menden und was nicht? Diese Frage hat Manuela Schmidt, Ordnungsamtschefin der Stadt, jetzt auf Anfrage der WP beantwortet. „Erst einmal gilt, dass es kein generelles Böllerverbot gibt. Da richten wir uns auch in Menden nach der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, der das gerade abgelehnt hat“, sagt Schmidt. „Dort appelliert man an die Vernunft der Menschen, und auch dem schließen wir uns an“, sagt Schmidt. Zugleich kündigt sie an, dass das Ordnungsamt Menden zum Jahreswechsel einschließlich der Leitung in der Silvesternacht im Stadtgebiet präsent sein wird.

Tierfreunde und Naturschützer fordern Böllerverbot schon lange

Bekanntlich fordern Tierfreunde schon seit langem das generelle Böllerverbot wegen der Panikattacken, die viele Tiere durch die Knallgeräusche erleiden. Für die Abschaffung der Knallerei plädieren auch Umweltschützer, die auf die enorme Feinstaubbelastung durch das Feuerwerk aufmerksam machen. Dagegen steht uraltes Brauchtum, laut dem mit den Böllern ursprünglich böse Geister vertrieben werden sollten. Oder auch einfach der Spaß an der Freud, das neue Jahr lautstark und fröhlich zu begrüßen.

Da richten wir uns auch in Menden nach der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, der das gerade abgelehnt hat.
Manuela Schmidt, Ordnungsamtschefin,

Im letzten Jahr schwerwiegende Vorfälle in Balve und Hemer

Zur Neujahrsnacht 2023 herrschte wieder „Feuerwerk frei“. Prompt gab es in den Mendener Nachbarstädten Balve und Hemer schwere Zwischenfälle. Menden selbst kam dagegen glimpflich davon, hier liegt der letzte größere Zwischenfall fast vier Jahre zurück: In der Neujahrsnacht 2020 beschießen vermummte Täter feiernde Salsa-Gäste vor dem Alten Rathaus gezielt mit Raketen und setzen damit auch das kleine Feltzelt in Flammen. Mehrere Personen werden verletzt, eine muss ins St.-Vincenz-Krankenhaus.

2020 soll sich in Menden nicht wiederholen

Damit sich so etwas nicht wiederholt, bittet die Ordnungsamtschefin nachdrücklich um die Beachtung der geltenden Regeln. Die sind zum Beispiel in der Sprengstoffverordnung geregelt. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Zu letzteren zählen etwa Fachwerkhäuser. In Menden bedeutet das faktisch, dass wegen der vielen Denkmäler weite Bereiche der Innenstadt für Böller und Raketen tabu sind.

Verkauf von Böllern und Raketen vom 28. bis 30. Dezember

„Feuerwerkskörper sind außerdem kein Spielzeug“, mahnt Schmidt. Sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Die pyrotechnischen Erzeugnisse der sogenannten Klasse II, also Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Fontänen oder Batterien, dürfen zudem nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Und zwar ausschließlich von Personen, die 18 Jahre oder älter sind. Nur sie dürfen das Knallwerk auch aufbewahren. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester beginnt in ganz Deutschland erst am 28. Dezember und endet am 30. Dezember.

Ordnungsamt fordert Mendener Bevölkerung zu Verantwortung auf

Das Ordnungsamt fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf „verantwortungsbewusst unter Beachtung der bundesweiten Vorgaben mit Pyrotechnik umzugehen“. Denn immer wieder komme es durch unsachgemäßen Gebrauch zu schweren Verletzungen und Zulauf in Notfallambulanzen oder Krankenhäuser. In Einzelfällen kommt es durch fehlgeleitete Zündkörper auch zu Bränden und empfindlichen Schäden.