Menden. Das sogenannte „Heizungsgesetz“ lenkt den Fokus auch auf das Thema Wärmeleitplanung. Menden soll schnell einen Förderantrag stellen.
Alle Kommunen in Deutschland müssen eine Wärmeleitplanung machen, in der sie aufzeigen, wie sie die Energieversorgung der Zukunft möglichst ohne den Einsatz fossiler Energieträger organisieren wollen. Das Bundeskabinett hat am 16. August den Entwurf zum „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ beschlossen, der Bundesrat muss sich mit dem „Heizungsgesetz“ noch befassen. Anschließend wird die Beratung im Deutschen Bundestag fortgesetzt, das Gesetz soll aller Voraussicht zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmeleitpläne erstellt werden.
Komplizierte Förder-Situation
Das kleinere Menden hätte vorbehaltlich der Tatsache, dass sich am Gesetzestext nicht noch Entscheidendes verändert, also noch Zeit für eine Planung. Der Ausschuss für Umwelt und Klima hat nun aber ein umgekehrtes Zeichen gesetzt und drückt aufs Tempo. Hintergrund ist zum einen, dass es eine 90-prozentige Landesförderung für die Erstellung einer Wärmeleitplanung gibt. Das gilt allerdings nur noch in diesem Jahr.
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Wird der Förderantrag erst 2024 gestellt, beträgt die Förderung nur noch 60 Prozent. Und sobald die Wärmeleitplanung zur Pflichtaufgabe wird, gibt es nur noch die Option der Förderung durch den Bund. Unter bestimmten Umständen sei sogar denkbar, dass es gar keine Förderung gebe, erklärte Mendens Klimaschutzmanager Thomas Tokotsch.
Gleich zu Beginn der Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Klima wies Markus Kisler (Bündnis 90/Die Grünen) aber auf eine weitere Herausforderung hin: „Wenn wir zu lange zögern, sind möglicherweise alle Fachkräfte vom Markt. Wir sollten versuchen, diese möglichst früh an uns zu binden.“ Jeder Monat, den Menden früher dran sei, könne ein Vorteil sein.
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Dr. Mike Stern (CDU) erklärte, seine Fraktion wolle das Thema im Zuge der Haushaltsberatungen abschließend bewerten. Dem Hinweis von Grünen-Fraktionschef Peter Köhler, dass im Beschlussvorschlag die Formulierung „vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen“ enthalten sei, entgegnete Stern, es sei „nicht so schön“, eine jetzt getroffene Entscheidung gegebenenfalls wieder einzukassieren. Letztlich stimmten aber auch fast alle CDU-Vertreter für das sofortige Stellen eines Förderantrags beim Land NRW, der jederzeit zurückgezogen werden kann. Lediglich Gerhardt Schmidt enthielt sich der Stimme – ebenso wie AfD-Mann Helmut Pliquett.
Klimaschutzmanager Thomas Tokotsch hatte darauf hingewiesen, dass ohnehin erst sechs Monate nach der Antragstellung mit einer Bewilligung zu rechnen sei. Erst dann könne Menden einen Auftrag erteilen. Auch Tokotsch sieht die Gefahr, dass die wenigen Fachkräfte schnell vom Markt sein könnten, wenn nach einer gesetzlichen Verpflichtung durch den Bund plötzlich alle Kommunen gleichzeitig Aufträge für Wärmeleitplanungen vergeben wollen.
Wichtig für Hausbesitzer
Was recht bürokratisch klingt, hat auch für Hausbesitzer in Menden Folgen. Ab 2024 müssen eingebaute Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Sobald eine Wärmeleitplanung der Stadt vorliegt, gilt das wohl auch für Bestandsgebäude. Dann können Immobilienbesitzer möglicherweise auch auf Fördergelder zurückgreifen. Das allerdings muss ebenfalls noch gesetzlich geregelt werden.