Fröndenberg/Unna. Es sollte eine entspannte Geburtstagsparty werden. Doch dann kommt es zu einem Übergriff auf eine 19-Jährige. Der Täter erinnert sich an nichts.
Es ist eine Nacht, die nicht nur das Leben eines jungen Fröndenbergers nachhaltig verändert hat, sondern vor allem das einer jungen Frau aus Unna. Betrunken bedrängt ein damals 18-Jähriger im Januar 2023 am Rande einer Geburtstagsfeier eine Gleichaltrige. Die hat noch heute mit den Folgen des Übergriffs zu kämpfen. Am Amtsgericht Unna gibt er sich geständig – und offenbart eine Suchtproblematik.
Nacht voller Erinnerungslücken
Nur dem Zufall scheint es zu verdanken zu sein, dass einer jungen Frau aus Unna am 28. Januar nicht noch Schlimmeres widerfahren ist. Und das, obwohl sie nach einem Streit zwischen mehreren jungen Männern eigentlich nur helfen will. Bei einer Geburtstagsparty gerät zunächst der Fröndenberger mit anderen aneinander. Die heute 19-Jährige schreitet ein, nimmt den Aufgebrachten zunächst zur Seite. Doch der will scheinbar nicht nur reden, sondern direkt mehr; küsst sie und zerrt sie hinter eine Fahrschule. Dort kommt es zu weiteren Übergriffen. Als der betrunkene Fröndenberger kurz unaufmerksam ist, kann sich die junge Frau losreißen, flüchten und eine Polizeistreife alarmieren.
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Gut ein halbes Jahr später steht nun die juristische Aufarbeitung an. Eigentlich, so der Angeklagte, sei die Geburtstagsparty ganz entspannt gelaufen. Er habe „ein bisschen was getrunken“ und sei mit den übrigen Gästen durch die Unnaer Innenstadt gezogen. Angefangen habe er mit Bier, später kamen Mischgetränke dazu. Ab etwa 23 Uhr könne er sich allerdings an nichts mehr erinnern. „Da waren leider Gottes die Lichter dann aus. Ich denke daher, dass es so passiert ist wie beschrieben“, gibt sich der Fröndenberger geständig. Dass er vor dem Übergriff auf die junge Frau einen Streit mit anderen gehabt haben soll, auch daran könne er sich nicht mehr erinnern. Ohnehin: Opfer und Täter kannten sich im Vorfeld nicht, einziger gemeinsamer Nenner war das Geburtstagskind.
Als er am Morgen nach der Tat etwas verkatert aufwacht, bemerkt der Fröndenberger demnach mehrere verpasste Anrufe auf seinem Handy. Sein damals bester Freund habe ihm „grob erzählt, was passiert ist“. Wirklich realisieren kann der Fröndenberger das da allerdings noch nicht. „Ich konnte mir das nicht erklären“, sagt der 19-Jährige am Amtsgericht. Doch schlussendlich schreibt er auch seinem mutmaßlichen Opfer eine kurze Nachricht, dass es ihm leid tue. „Das war ein bisschen unpersönlich, aber ich wusste auch nicht, wie sie in dem Moment drauf war.“ Was in der Nacht aber genau passiert ist, das habe er erst mit der Anklageschrift so richtig erfahren. „Das hört sich auch nicht nach mir an. Ich bin wirklich entsetzt“, gesteht der 19-Jährige.
Bisschen Alkoholiker gibt’s nicht
Gleichwohl: Ganz neu sind solche Blackouts bei ihm allerdings nicht. „Ich verpasse da irgendwie den Moment, abzuspringen“, sagt er. So ist es unterm Strich auch früher zu anderen Taten gekommen: mehrere Sachbeschädigungen – allesamt im betrunkenen Zustand; eines Tages schlief der junge Mann laut Verteidiger gar betrunken in einem Straßengraben ein, „in einer kalten Novembernacht“. Eine Therapie hat bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Das Problem laut Jugendgerichtshilfe ist die Sucht. „Er sollte Exzessen aus dem Weg gehen“, so der Tenor. Das sieht auch der Verteidiger des Angeklagten so: „Wirklich viel gebracht hat die Therapie bisher nicht, sonst wäre es nicht zu dieser Tat gekommen.“ Denn eigentlich müsste der Fröndenberger nicht nur auf Drogen, sondern auch auf Alkohol verzichten. Und das nicht nur gelegentlich. „Ein bisschen Alkoholiker gibt es nicht. Sie müssen sich damit auseinandersetzen“, betont die Staatsanwältin.
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Die Aussage der 19-jährigen Unnaerin findet anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Doch die vorsitzende Richterin macht im Anschluss deutlich: Das Opfer hat noch heute mit den Folgen des Übergriffs zu kämpfen. Nächtliche Kneipentouren seien inzwischen nicht mehr möglich, noch dazu habe die Frau wochenlang das Haus nicht verlassen.
Ist der Fröndenberger bisher sprichwörtlich mit einem blauen Auge davongekommen, wird die Richterin mit ihrem Urteil diesmal eindrücklich: ein Jahr Haft auf Bewährung wegen sexueller Nötigung und 1000 Euro Schadenersatz an das Opfer. Anschließend richtet sie noch deutliche Worte an den Fröndenberger: „Sie wissen, was passiert, wenn sie Alkohol trinken. Sie gefährden ihr Umfeld, aber das scheint bei ihnen noch nicht angekommen zu sein.“ Die Verhandlung endet schließlich mit einer Warnung. Wenn er weiter Alkohol trinke, dann werde die Bewährung mit Sicherheit widerrufen.
Das Urteil ist rechtskräftig.