Menden. Hat der 17-jährige Mendener im letzten Oktober den 83-Jährigen Mendener brutal getötet und dessen Auto gestohlen? Die Anklage sagt Ja.

Die Anklage lautet auf Mord, Raub mit Todesfolge, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstoß gegen das Waffengesetz: Das wirft der Arnsberger Staatsanwalt Ümit Görgün einem 17-jährigen Angeklagten aus Menden vor. Ab 18. April muss sich der junge Mann, aktuell in U-Haft in Wuppertal, vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg verantworten. Als Mordmerkmale werden ihm Tötung aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat sowie sonstige niedrige Beweggründe vorgehalten. Der Beschuldigte ist minderjährig, die Verhandlung daher nichtöffentlich. Vorgesehen sind zehn Termine bis 22. Juni. Neben dem Vorsitzenden Richter Markus Jäger bilden zwei Berufsrichter und zwei Schöffen das Gericht.

Pflichtverteidiger aus Wuppertal – Neffe des Opfers darf kein Nebenkläger sein

Der Angeklagte macht bisher vom Schweigerecht Gebrauch. Der Minderjährige wird vom Wuppertaler Pflichtverteidiger Marc Wandt vertreten, der ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht ist. Da es offenbar keine ganz nahen Verwandten des 83-jährigen Opfers mehr gibt, hat das Gericht die Zulassung eines Nebenklägers zurückgewiesen. Offenbar hatte ein Neffe des Verstorbenen eine Rechtsanwältin für Erb- und Strafrecht eingeschaltet, um so am nichtöffentlichen Verfahren beteiligt zu werden.

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Zwei Tage nach dem Mord verunglückt der 17-Jährige mit dem Auto des Opfers

Der 17-Jährige soll am 20. Oktober 2022 den 83-Jährigen in dessen Mietwohnung in der Senioren-Wohnanlage am Pastor-Fischer-Weg brutal getötet und beraubt haben (WP berichtete). Zwei Tage später war der junge Mendener auf der B 515 mit dem Audi A3 des Getöteten verunglückt. Dabei wurde der 17-Jährige so schwer verletzt, dass er mit dem Rettungshubschrauber in die Unfallklinik Dortmund-Nord geflogen werden musste. Bei der Halter-Ermittlung fanden Polizisten den 83-Jährigen ermordet auf. Noch am selben Tag erfolgte die vorläufige Festnahme des 17-Jährigen, der kein Verwandter des Seniors ist.

Junger Beschuldigter stammt laut Gutachten aus geregelten Verhältnissen

Am 23. Oktober erließ das Amtsgericht Dortmund Untersuchungshaftbefehl, der Beschuldigte wurde aus Dortmund zunächst ins Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg und dann nach Wuppertal verlegt. Am 7. November bestätigte das Amtsgericht Menden die Fortdauer der U-Haft. Ein Grund: Der Beschuldigte besaß zur Unfallzeit das Auto des Opfers. Zudem besteht bei Kapitalverbrechen, die für Minderjährige mit einer Haftstrafe bis zu zehn Jahre enden können, immer Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der bis zum Unfall in Menden wohnende 17-Jährige stamme „aus geregelten familiären Verhältnissen“ und sei laut psychiatrischem Gutachter schuldfähig, heißt es seitens der Justiz.

Bisher polizeilich nur ein Mal mit mitgeführter Gaspistole aufgefallen

Erstmals polizeilich in Erscheinung getreten sei der junge Mann „durch das illegale Mitführen einer Gaspistole“ in der Öffentlichkeit. Richter Dr. Alexander Brüggemeier, Pressesprecher des Landgerichts, erklärt dazu: „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. August 2022 in Menden sichtbar eine Gaspistole des Modells ,WE M9-10788 Vollmetall 6 Millimeter‘ geführt zu haben, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein.“

Tatwaffe bleibt auch bei Nachsuche im Seilersee verschwunden

Dabei handele es sich nicht um die Tatwaffe beim Tötungsdelikt, die verschwunden ist und auch bei einer Suchaktion der Polizei mit eingesetzten Tauchern im Seilersee unentdeckt blieb. Der minderjährige Mendener mit deutscher Staatsangehörigkeit habe noch zuhause bei seinen Eltern gewohnt. Es handele sich um eine normale Familie in geordneten Verhältnissen.