Menden. Für den 17-jährigen Beschuldigten im Tötungsfall des 83-jährigen Mendeners geht es um viel: Sein Haftprüfungstermin in Menden steht an.
Unmittelbar vor seinem Haftprüfungstermin steht der 17-jährige Mendener, den Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einem 83-jährigen Mann auf der Platte Heide in Untersuchungshaft genommen hatten. Bislang hat sich der junge Mann weiter nicht zur Sache eingelassen und befindet sich weiter in Haft. Das teilte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Arnsberg jetzt auf Nachfrage der WP mit.
Mutmaßlicher Täter von Rechtsanwalt vertreten
Vielleicht äußere sich der Beschuldigte in dieser Woche im Rahmen des angesetzten Haftprüfungstermins vor dem Amtsgericht in Menden. Der mutmaßliche Straftäter werde inzwischen durch einen Rechtsanwalt vertreten. Ansonsten machte Staatsanwalt Poggel keine weiteren Angaben zum aktuellen Ermittlungsstand, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.
Bisher lautet der Vorwurf auf vollendeten Totschlag
Nach den ersten Erkenntnissen und Ermittlungen wird dem Minderjährigen weiterhin vollendeter Totschlag vorgeworfen. Ob es im Laufe der weiteren Beweisaufnahme eventuell Anhaltspunkte für den Tatvorwurf des Mordes gibt, bleibt abzuwarten. Bekanntlich fiel das Verbrechen erst infolge eines schweren Verkehrsunfalls des mutmaßlichen Täters auf der Mendener Westtangente auf: Sein Wagen hatte sich bei einem Alleinunfall überschlagen.
Der junge Fahrer, der nicht im Besitz eine gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde dabei schwer verletzt und im Rettungshubschrauber in die Unfallklinik Dortmund-Nord geflogen. Weil es im Wagen stark nach Cannabis roch, entnahm man dem Unfallpiloten vor dem Abflug noch eine entsprechende Probe.
Ermittler finden blutige Spuren von Schuhsohlen vor der Wohnungstür
So weit, so schlecht. Doch als die Polizei in Menden dann den Halter des Unfallautos ermitteln will, stellt sich heraus, dass der Wagen nicht etwa einem Familienmitglied des jungen Fahrers gehört, sondern dem 83-jährigen Platte Heider. An dessen Halteranschrift am Pastor-Fischer-Weg entdecken die Polizisten dann bereits an der Türschwelle zur Wohnung des Seniors die blutigen Spuren von Schuhsohlen. Die Beamten lassen daraufhin die Wohnungstür von der Feuerwehr öffnen und finden drinnen schließlich die Leiche des Mannes. Es folgt der U-Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der daraufhin im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg weiterbehandelt wird. Wie es ihm gesundheitlich heute geht, ist unbekannt.
Mitsänger des Lendringser Chores ahnungslos: „Wo bleibt er denn?“
Der 83-Jährige war zu diesem Zeitpunkt schon längst von Freunden vermisst worden, auch wenn es keine formelle Vermisstenmeldung bei der Polizei gab. Die Mitsänger seines Lendringser Chores hatten sich schon am Tag vor der Entdeckung des Toten, also am Freitag, bei ihrer Probe gefragt, warum ihr Mitstreiter anders als sonst nicht zum gemeinsamen Singen erschienen sei, berichtet Chorleiter Hermann Diebecker auf Anfrage der WP: „Wir haben da noch ahnungslos unsere Scherze gemacht über unsere entgangenen Pommes. Denn er wäre mit beim Ausgeben der Fritten an der Reihe gewesen.“
Niemand hätte sich den wahren Grund für sein Fehlen vorstellen können
Als die Männertruppe dann am Samstag munter den Bus bestieg, um mit einem zweiten Chor zu einem Sängerfest zu fahren, sei erneut die Frage nach dem Sangesbruder von der Platte Heide aufgekommen: „Wo bleibt er denn?“ Doch niemals, sagt Hermann Diebecker, hätte sich irgendjemand aus dem Chor auch nur ansatzweise vorstellen können, was ihrem Kameraden zugestoßen war. Dass ihr ruhiger, beliebter Mitsänger in seiner Wohnung in seinem Blut lag, als Opfer eines Kapitalverbrechens. Wie berichtet, wurde der 83-jährige Witwer, der nahe Verwandte in Menden hat, nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Arnsberg bereits am Donnerstag getötet. Wie es heißt, „durch äußere Gewalteinwirkung“.
Zurückhaltung: Staatsanwaltschaft will kein Täterwissen veröffentlichen
Was damit genau gemeint ist, bleibt unterdessen weiterhin unklar: Zum einen will die Staatsanwaltschaft möglichst keine Fakten veröffentlichen, die nur der Täter kennen kann. Auch mit sonstigen Angaben sind die Ermittler in diesem spektakulären Fall sehr sparsam.
Denn weil der Beschuldigte minderjährig ist, genießt er neben den üblichen datenschutzrechtlichen Einschränkungen bei Informationen über Tat und Person auch besonderen Persönlichkeitsschutz. So erfährt die Öffentlichkeit im Vorfeld auch nicht, wann der Haftprüfungstermin in Menden genau stattfindet. Die WP berichtet weiter.