Menden. Der Verdächtige (17), beim Unfall mit dem Auto des Opfers schwer verletzt, liegt jetzt als U-Häftling in der Justizvollzugsklinik Fröndenberg.
Der 17-jährige Mendener, der beschuldigt wird einen 83-jährige Mann in der vergangenen Woche in dessen Wohnung am Pastor-Fischer-Weg auf der Platte Heide gewaltsam getötet zu haben, ist aus einem Dortmunder Klinikum ins Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg verlegt worden.
Minderjähriger schweigt – Für Mordkommission weiter „dringend tatverdächtig“
Die Arnsberger Staatsanwaltschaft und die Mordkommission beim Polizeipräsidium in Hagen halten den Minderjährigen weiterhin für „dringend tatverdächtig“, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel am Dienstag auf WP-Anfrage. Der wegen Totschlags Beschuldigte habe sich bislang nicht zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen geäußert. Er lasse sich jetzt durch einen Strafverteidiger vertreten.
Taktik der Staatsanwalts: Genauer Tathergang bleibt für Öffentlichkeit unklar
Tat geschah offenbar bereits am Donnerstag
Zur möglichen Tatzeit erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass das Tötungsdelikt in der Wohnung vermutlich zwei Tage vor dem Auffinden der Leiche am Samstag durch die Polizei stattgefunden habe.
Hiervon könne man ausgehen, nachdem Zeugen aus der Nachbarschaft ausgesagt hätten, dass seitdem die Jalousien der Wohnung des Seniors nicht mehr hochgezogen wurden.
Der Tatort in der idyllisch gelegenen Wohnanlage für Senioren ist aktuell noch von der Polizei beschlagnahmt und die Wohnung des Opfers versiegelt.
Die weiteren Ermittlungen obliegen Staatsanwalt Ümit Görgün aus Arnsberg sowie der Mordkommission des Polizeipräsidiums Hagen.
Ein mögliches Motiv für das grausame Tötungsdelikt und die Beziehung des mutmaßlichen Täters zu dem hochbetagten Opfer bleiben damit vorerst unklar. Die Leiche des 83-jährigen Mendeners ist inzwischen im rechtsmedizinisches Institut in Dortmund obduziert worden, erklärte Poggel. Zu den Ergebnissen sowie zu den Spuren am Tatort, der bis hin zur Türschwelle im Eingangs blutverschmiert war, wollte sich der Sprecher der Arnsberger Staatsanwaltschaft aber öffentlich nicht weiter äußern. Aus taktischen Gründen sei eine Preisgabe dieses Wissens im Zuge der noch laufenden Ermittlungen nicht angeraten, erklärte Poggel.
Es gibt belastende Zeugenaussagen gegen den 17-Jährigen
Zur Beweislage berichtet der Oberstaatsanwalt lediglich, dass der 17-Jährige bekanntlich am Samstagnachmittag einen spektakulären Verkehrsunfall mit dem Audi A3 des Opfers auf der Bundesstraße 515 in Fahrtrichtung Balve gehabt habe und dabei so schwer verletzt worden sei, dass er mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Dortmund transportiert werden musste. In der Folge hatte es eine Fahrzeughalter-Ermittlung der Polizei gegeben, bei der die Beamten bereits vor der Haustür des Seniors blutige Spuren entdeckten. Daraufhin ließen die Polizisten die Tür zur Wohnung des Opfers von Feuerwehrleuten öffnen und entdeckten dahinter den Leichnam des offenkundig gewaltsam getöteten 83-Jährigen. Laut Poggel soll es Zeugenaussagen geben, die den dringend tatverdächtigen 17-Jährigen belasten, der in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Getöteten steht und keine Fahrerlaubnis besitzt.
+++ Lesen Sie auch: Was zum Opfer der Bluttat bisher bekannt ist +++
Wenig Angaben zum Verdächtigen: Deutscher Staatsbürger aus Menden
Die Ergebnisse der angeordneten Untersuchung einer Blutprobe, die klären sollte, ob der junge Mann bei dem Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss stand, seien noch nicht bekannt. Zu den persönlichen Lebensverhältnissen des 17-Jährigen machte Poggel keine weiteren Angaben. Nur so viel: Es handele sich um einen deutschen Staatsbürger aus Menden. Da der junge Mann noch minderjährig sei, genieße er besonderen Schutz.
Staatsanwalt zur Tat wortkarg: „Es gab eine äußere Gewaltanwendung“
Fakt sei: Nur wenn ein dringender Tatverdacht besteht, werde – wie im vorliegenden Fall – auch ein Untersuchungshaftbefehl vom zuständigen Ermittlungsrichter erlassen. Zu den Verletzungen des 83-Jährigen gab Poggel keine Auskunft. Dies sei „Täterwissen“ und dürfe daher nicht vorab veröffentlicht werden. Keine Auskunft gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft zudem darüber, ob eine Waffe oder ein anderer Gegenstand bei der Tötung des Seniors benutzt wurde. Er betonte nur: „Es gab eine äußere Gewaltanwendung.“