Menden. Für Kindergarten und Schule besteht eine Impfpflicht gegen Masern. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Das droht uneinsichtigen Eltern jetzt.

Seit August gilt eine Masern-Impfpflicht für Kitas und Schulen. Wer jetzt noch ungeimpft ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Im Märkischen Kreis gibt es aktuell 587 laufende Vorgänge, davon 50 in Menden und sechs in Balve. Ein Überblick über die aktuelle Lage.

Worum geht es überhaupt?

Die Masern-Impfpflicht gilt seit dem 1. August verbindlich. Zu dem Datum endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den betroffenen Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen waren. Auch Kinder und Mitarbeiter, die danach in einer dieser Einrichtungen aufgenommen wurden, mussten den Nachweis über eine Impfung oder eine durchlebte Infektion erbringen. Die Leitungen der Einrichtungen müssen dem Gesundheitsamt diejenigen melden, die den Nachweis nicht fristgerecht erbracht haben. Dafür hat der Märkische Kreis ein Formular auf seiner Homepage online geschaltet.

+++ Wichtig: Schulen prüfen in Menden die Impfpässe der Kinder +++

Warum ist das wichtig?

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. „Das Masernschutzgesetz soll insbesondere dazu dienen, den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, Kindergärten, Schulen und auch in medizinischen Einrichtungen zu fördern“, sagt dazu Kreissprecher Alexander Bange.

Welche Regeln gelten denn jetzt?

„Die betroffenen Personen müssen ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern (ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen) oder eine Immunität gegen Masern aufweisen“, teilt der Kreis mit. Das gelte nicht für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Der Nachweis muss den Vorgaben des Gesetzes entsprechen. „Die Meldepflicht besteht, wenn ein Nachweis nicht vorgelegt werden kann, Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises vorliegen.“

Wie ist die Lage aktuell?

Im Kreis gibt es aktuell 587 laufende Vorgänge, davon 50 in Menden und sechs in Balve. „Ob tatsächlich alle Meldepflichtigen ihrer Meldepflicht nachgekommen sind, kann nicht ermittelt werden. Aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht handelt es sich um eine Bringschuld der Verpflichteten. Ein aktives Hinterfragen durch die Untere Gesundheitsbehörde ist aufgrund der Vielzahl der betroffenen Meldepflichtigen realistisch nicht möglich“, sagt Kreissprecher Alexander Bange. „Die Sensibilisierung erfolgt aber regelmäßig im Zuge der Begehungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamtes gegenüber den Leitungen.“

+++ Wichtig: Masern-Impfpflicht – Druck auf Eltern wächst +++

Nadine Huckschlag von der Stadt Menden ist für den Bereich der Kindertagesbetreuung zuständig und sagt: „Wir haben alle Eltern angeschrieben und über die Impfpflicht informiert.“ Ihrer Kenntnis nach seien alle Betroffenen der Aufforderung nachgekommen – auch wenn einige noch einmal daran erinnert werden mussten, so Nadine Huckschlag. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien frühzeitig in Kenntnis gesetzt worden. Einige von ihnen hätten die Impfung nachgeholt, sodass nun alle den nötigen Schutz haben.

Was passiert, wenn ich mich oder mein Kind nicht impfen lasse?

Hier muss zwischen den Einrichtungen unterschieden werden, sagt Nadine Huckschlag. In den Kindergärten und bei den Tagespflegeeinrichtungen könne einem ungeimpften Kind der Zutritt untersagt werden. Die Einrichtungsleitungen würden einen solchen Fall dem Gesundheitsamt melden. Anders läuft es in den Schulen: Hier stehe die Schulpflicht über der Impfpflicht. Kinder können nicht einfach vom Unterricht ausgeschlossen werden. Eltern droht im Fall einer Impfverweigerung ein Bußgeld.

„Hierzu stehen wir mit den Betroffenen im erforderlichen Verwaltungsverfahren: Gibt es keine Reaktion auf die Verpflichtung, findet zunächst eine Anhörung statt“, erklärt Alexander Bange den Prozess. In diesem Stadium befinde man sich momentan. „Erst danach können nichtgeimpfte Kinder dem Gesetz zufolge vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Das gilt nicht für Schulkinder, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen. Dementsprechend sind bislang auch keine Bußgelder oder Betretungsverbote ausgesprochen worden.“

Und weiter: „Der Märkische Kreis wird detailliert etwaige Beschränkungen – Bußgelder, aber auch Betretungs- oder Beschäftigungsverbote – prüfen. Bevor das Gesundheitsamt keine endgültige Entscheidung getroffen hat, kommen auf die Einrichtungen und die jeweiligen Mitarbeitenden aus verwaltungsrechtlicher Sicht keine Einschränkungen zu.“

Gibt es positive Beispiele?

Insgesamt konnten im Kreisgebiet 225 Einzelfälle beendet werden, sagt Alexander Bange. In diesen Fällen wurde entweder der Nachweis einer entsprechenden Immunisierung durch eine Impfung vorgelegt oder vereinzelt sind Betroffene auch „durch Wegzug aus unserem Zuständigkeitsbereich“ herausgefallen.