Menden. Ein 22-jähriger Mendener soll einen Nachbarn mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben. Deswegen stand er nun vor dem Amtsgericht.

Ein 22 Jahre alter Mendener stand nun vor dem Amtsgericht, weil ihm vorgeworfen wurde, dass er bei Auseinandersetzung mit einem Nachbarn diesen mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben soll. Am 22. Januar dieses Jahres soll der Angeklagte seinen Nachbarn körperlich verletzt haben. Mit einem Maurerhammer soll er nach einer Auseinandersetzung dem Nachbarn, bei der es zu einem wechselseitigen Schubsen kam, auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt dabei eine blutende Platzwunde am Kopf, die mit mehreren Stichen genäht wurde. Der Geschädigte hatte vor der Verhandlung einen Adhäsionsantrag gestellt. So kann das Opfer zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen.

Beschuldigter gab Schlag mit dem Hammer sofort zu

Der Beschuldigte gab den Schlag mit dem Hammer sofort zu. Allerdings versuchte er zu vermitteln, dass er aus Notwehr gehandelt hat, weil der Nachbar ihn und seinen Cousin angeblich geschlagen haben soll. Zudem soll laut der Aussage des Angeklagten der Nachbar eine Vase aus Glas auf den Cousin des Angeklagten geworfen haben. Diese Auseinandersetzung soll sich im Flur des Angeklagten abgespielt haben, berichtete der 22-Jährige. „Ich habe ihm gesagt, er soll meine die Wohnung verlassen, habe dann den Hammer geholt und ihn mit zwei Schlägen gegen die Wand gewarnt“, so der Angeklagte. Weil er aus seiner Sicht keine Ruhe gab und weiter mit den Händen auf seinen Cousin schlug, soll er ihm aus Notwehr den Schlag mit dem Hammer verpasst haben.

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Ohne zu fragen

Ausgangspunkt des Streits war, dass sich der Angeklagte einen Tag vor dem Vorfall das Fahrrad des Geschädigten genommen haben soll – ohne zu fragen. Nun wollte ihm der Nachbar, der das von einer Bekannten erfahren hatte, zur Rede stellen. Da der 22-Jährige nicht zugab, dass er sich das Fahrrad genommen hat, kam es zum Streit Diesen hat dann auch der Cousin des Beschuldigten mitbekommen, der ebenfalls in der Wohnung lebt. Es soll nun zu einem Streit der drei Personen mit Beleidigungen und späterem Handgemenge gekommen sein, bei dem am Ende der Hammer zum Einsatz kam.

Häufige Widersprüche in den Aussagen

Eine Stunde lang wurde der Angeklagte vom Richter und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft vernommen. Häufig widersprach er sich in seinen Aussagen über den Vorfall.

Den Hammer hatte er nach der Tat vor der Polizei im Backofen versteckt, den die Beamten bei einer Durchsuchung gefunden haben. Auch der Cousin, der als Zeuge aussagte, konnte keinen klaren und nachvollziehbaren Ablauf des Geschehens wiedergeben. Auch bei ihm kam es zu widersprüchlichen Aussagen.

Ganz anders der Geschädigten, der als Zeuge den Fall schilderte. „Der Geschädigte klang glaubhaft, er war sehr einfühlsam und locker. Seine Schilderungen waren klar und deutlich nachvollziehbar“, meinte der Richter am Ende. Das Opfer gab an, dass es zu Beleidigungen und einer kleinen Rangelei gekommen sei. „Ich habe aber keinen geschlagen und auch keine Vase geworfen“, sagte er.

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Auch die Fotos konnten Angeklagten nicht entlasten

Auch die Fotos, die die Polizei an dem Abend erstellt hat, konnten den Angeklagten nicht entlasten. „Die Beschädigungen an der Wand sehen nicht nach zwei gezielten Schlägen aus, sondern eher nach einem Zufallsschlag“, so der Richter. Der Verteidiger forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten, der schon zwei Eintragungen im Bundeszentralregister hat. Das sah der Vertreter der Staatsanwaltschaft anders. Für ihn war nach der Beweisaufnahme klar, dass sich der Anklagepunkt bestätigt hat. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten und ein Schmerzensgeld von mindestens 500 Euro.

Auch für den Vorsitzenden es Strafgerichts war die Schuld des Angeklagten nachgewiesen. Er verurteilte den 22-Jährigen zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro an.