Fröndenberg. Es gibt zwei neue Wahllokale in Fröndenberg. Die Briefwahl kann jetzt beantragt werden. Im Briefwahlbüro gilt noch immer Maskenpflicht.

„Die Wahlbenachrichtigungen zur am 15. Mai stattfindenden Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen werden ab dem 9. April an die Fröndenberger Bürgerinnen und Bürger zugestellt“, teilte Bürgermeisterin Sabina Müller unlängst mit.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ versehen. Die Wahlbenachrichtigung enthält die Angabe des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei zugänglich ist. „Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten die Frage ihrer Wahlberechtigung unbedingt mit dem städtischen Bürgerbüro klären“, so Sabina Müller.

Für die Stimmabgabe am Wahlsonntag reicht letztlich auch die Vorlage eines gültigen Ausweispapiers (Personalausweis oder Reisepass). Fachbereichsleiter Ole Strathoff bittet, die Wahlbenachrichtigung aufmerksam zu lesen und genau auf den Wahlraum zu achten, in dem die Stimmabgabe am Wahlsonntag möglich ist. +++ Auch lesenswert: Bundestagswahl 2021 in Fröndenberg – die Ergebnisse +++

Neue Wahllokale

In zwei Stimmbezirken haben sich die Wahlräume geändert: Neuer Wahlraum für den Innenstadtbereich im Wahlbezirk 3100 ist die Stadtbücherei (bislang Gaststätte Zum Markgrafen) und in Dellwig im Wahlbezirk 3062 der Veranstaltungsraum im Freibad Dellwig (bislang Vorraum Unternehmensberatung Hennemann).

Antrag auf Briefwahl

Sofern Bürgerinnen und Bürgern die Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden. Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Der Antrag ist persönlich zu unterschreiben. Da das Rathaus vor dem Hintergrund der Corona-Lage nur eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet ist, bittet Fachbereichsleiter Ole Strathoff, die unterschriebenen Anträge auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ausreichend frankiert auf dem Postweg zu übersenden oder in den Rathausbriefkasten vor dem Rathaus an der Bahnhofstraße einzuwerfen. „Der Briefkasten wird in der Zeit der Briefwahl mehrmals täglich geleert“, teilt Ole Strathoff mit. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Auf der städtischen Homepage unter www.froendenberg.de steht für die Wählerinnen und Wähler aril eine Eingabemaske zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Die Wahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 19. April versendet.

Briewahlbüro

Für diejenigen Wählerinnen und Wähler, die direkt vor Ort per Briefwahl wählen möchten, ist im Sitzungssaal des Stiftgebäudes, Kirchplatz 2, das städtische Briefwahlbüro ab Dienstag, 20. April, geöffnet: Montag - Mittwoch 8 bsi 16 Uhr; Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr. Vor Ort ist eine FFP2 oder KN95-Maske zu tragen, heißt es von Seiten der Stadt. Um den rechtzeitigen Eingang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) sicherzustellen, sollten diese frühzeitig zur Post gegeben oder direkt in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Wahlbriefe, die nicht bis zum Wahlsonntag, 15. Mai, 18 Uhr im Rathaus eingegangen sind, müssen bei Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unberücksichtigt bleiben.

Bei Fragen stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes, Ole Strathoff, Tel. 02373 976-110, Dana Rempe, 02373 976-120, und Silvia Wiegant, 02373 976-121, zur Verfügung.○