Menden. Wer einen Patienten im Mendener Krankenhaus besuchen möchte, muss nun eine FFP2-Maske tragen. Erlaubt ist ein Besucher pro Patient pro Tag.

Aufgrund stark steigender Corona-Fallzahlen schließen Dortmunder Kliniken derzeit Besucher aus. Ausnahmen gelten lediglich für die Geburts- und Sterbebegleitung sowie Besucher von Demenzkranken. Gibt es auch für das Mendener Krankenhaus ähnliche Pläne?

Sicherheitsdienst kontrolliert 3G

„Nein“, sagt Krankenhaus-Sprecher Christian Bers, „ein solches Besuchsverbot ist im Moment nicht geplant.“ Wer einen Angehörigen im St.-Vincenz-Krankenhaus besuchen wolle, für den gelte – wie seit langem – 3G. Ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist, kontrolliert beim Einlass ein Sicherheitsdienst.

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Einzige Änderung: Seit kurzem gebe es eine FFP2-Masken-Pflicht, erklärt Christian Bers. „Eine OP-Maske reicht also nicht mehr aus.“ Hierdurch solle die Ansteckungsgefahr gemindert werden. Weiterhin sei pro Patient ein Besucher pro Tag erlaubt: „Das hat sich bewährt.“ Besuche sind zwischen 15 und 18 Uhr möglich (17 Uhr letzter Einlass).

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Und wie geht das Krankenhaus mit der Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen um? „Bis zum 15. März müssen die Mitarbeiter nachweisen, dass sie geimpft sind“, erläutert Christian Bers. Wer nicht geimpft sei, müsse dem Gesundheitsamt gemeldet werden: „Und das spricht dann ein Betretungsverbot aus.“

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Gespräche überzeugen

Die Folge wäre dann, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ohne Bezüge frei gestellt würde. Christian Bers zeigt sich allerdings optimistisch, dass es solche Fälle nicht geben werde: „Unser Ziel ist es, Mitarbeiter im Vorfeld davon zu überzeugen, dass das Impfen eine gute Sache ist.“ Die Impfquote des Hauses zeige mit „weit über 90 Prozent“, dass das der richtige Weg sei.

Verunsicherung und offene Fragen

Das Unternehmen werde deshalb weiterhin das Gespräch mit den wenigen Ungeimpften suchen. Es habe sich gezeigt, dass diejenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen, das durchaus nicht aus tiefer Überzeugung, sondern eher aus Verunsicherung und aufgrund offener Fragen tun, so Christian Bers. In Gesprächen ließen sich hier in der Regel Bedenken ausräumen. Könne jemand aus medizinische Gründen nicht geimpft werden, müsse „von Fall zu Fall entschieden werden“, sagt Christian Bers, „hier gibt es keine konkreten Vorgaben“.