Menden. Männer entwenden abgelaufene Lebensmittel aus dem Mülleimer eines Discounters: Dann gibt es eine Anzeige. Aber wieso ist das so?

Neu ist das Phänomen nicht, dass es aber nicht rechtens ist, war drei Männern aus Menden und Dortmund dennoch nicht klar: Containern oder auch Mülltauchen genannt bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Waren aus Abfallcontainern. Meist betrifft das Supermärkte und deren Lebensmittel. Denn diese sind dann zwar abgelaufen, aber meist noch genießbar. Das Containern hat den drei Männern nun Ärger eingehandelt – nämlich eine Anzeige wegen Diebstahls. Aber wieso ist das so? Ist der Müll nicht sowieso wertlos?

Das ist passiert

Am 28. Dezember, einem Dienstag, wurden die drei Männer gegen 23.20 Uhr dabei beobachtet, wie sie sich an Containern an einem Discounter an der Märkischen Straße in Hemer zu schaffen machten. Sie luden große Mengen abgelaufener Lebensmittel aus einer Mülltonne in einen Pkw. Die Polizei traf die Männer im Alter von 26 und 28 Jahren aus Menden und Dortmund an. Sie gaben an, dass sie nicht wüssten, dass sie einen Diebstahl begehen. Der 26-jährige Pkw-Fahrer aus Menden bekam eine zusätzliche Anzeige, weil sein Wagen nicht versichert ist.

Das sagt die Polizei

Generell, so versucht Christof Hüls von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde die komplizierte Gesetzeslage zu erklären, müsse jeder Einzelfall für sich angesehen und geprüft werden. In diesem Fall seien die Männer durch eine unverschlossene Gittertür auf das Gelände des Supermarktes gelangt und hätten dann die Lebensmittel aus dem Abfallcontainer, der vor einem Lade-Tor stand, entwendet. „Es wurde ein Diebstahl angezeigt. Das hätte auch Hausfriedensbruch sein können“, sagt Hüls. Wie hoch die Strafe ausfalle, entscheide die Justiz.

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Insgesamt gebe es in einem solchen Fall drei Straf-Stufen: Bei der ersten handle es sich um einen Hausfriedensbruch, weil Eindringlinge sich Zutritt zu einem befriedeten Gelände verschaffen würden. Bei der zweiten Stufe handle es sich um einen Diebstahl geringfügiger Güter. Dabei ist es wichtig, dass der Geschädigte einen Strafantrag stellt, damit die Polizei diesen bearbeitet. Stufe drei sei der besonders schwere Fall des Diebstahls. Dieser trete ein, wenn beispielsweise ein zuvor verschlossenes Tor aufgebrochen werde, um Waren zu stehlen oder wenn gewerbsmäßig geklaut werde – das heißt, wenn jemand zum Beispiel in mehreren Märkten literweise Milch aus dem Müll nähme, um sie dann weiterzuverkaufen. Stufe drei werde in jedem Fall immer strafrechtlich verfolgt.

Die Gesetzeslage sei kompliziert, es gehe immer darum, welche Art von Müll gestohlen werde, ob es jemand beobachtet hat und ob es angezeigt wird. Im Zweifel gelte in Sachen Müll-Klau: Wo kein Kläger, da kein Richter. Manchmal würden Bestohlene auch stillschweigend damit einverstanden sein, dass jemand Lebensmittel aus der Tonne entwende. Auf der anderen Seite komme es auch vor, dass sich Personen melden würden, denen beispielsweise Schrott (für den Sperrmüll) vorm Haus gestohlen wurde.

Das ist auch möglich

Einige Supermärkte spenden Lebensmittel an Organisationen wie die Tafel. Auch im privaten Bereich engagieren sich Menschen, wie im Foodsharing-Netzwerk. Sie bieten Menschen Lebensmittel, die sie nicht mehr benötigen, kostenlos an.