Menden. In Menden soll nun doch eine Lösung mit 2G-Bändchen das Einkaufen in der Innenstadt erleichtern. Möglich macht es eine Änderung der Verordnung.

In Menden wird es nun doch eine Bändchenlösung für den Einzelhandel geben. So müssen Kunden beim Einkaufen in der Innenstadt nicht mehr in jedem Geschäft einen 2G-Nachweis zeigen. Start soll schon am Dienstag (14. Dezember) sein.

Möglich wurde die Lösung aus Sicht der Mendener Verantwortlichen erst durch eine erneute Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Landes. Händler und Ordnungsbehörde hatten sich zunächst zurückhaltend gezeigt, weil die Bändchen nur einen Tag Gültigkeit behalten sollen. Die Bänder dürfen jetzt mit Genehmigung des Ordnungsamtes bis zu einer Woche gültig sein. Auch die Verantwortung für die korrekte Kontrolle liegt jetzt bei der Ordnungsbehörde. Vorher war unklar, ob der ausgebende Händler oder der Händler, in dessen Räumen jemand erwischt wird, mit zur Verantwortung gezogen wird.

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Bändchen sind in Menden an drei Standorten erhältlich

„Wir haben jetzt mit Unterstützung des Ordnungsamtes kurzfristig eine praktikable Lösung erarbeiten können, die wir so rechtssicher umsetzen können“, sagt der Vorsitzende der Werbegemeinschaft, Falk Steidel. Wer mit den Bändchen unterwegs ist, muss beim Eintritt in ein weiteres Geschäft nur noch das Bändchen vorzeigen.

Die Bändchen sind – nachdem das Vorgehen erst Montag blitzschnell durch die Stadt genehmigt wurde – ab Dienstag bei Sinn, im Salsa oder bei Intersport Hesse erhältlich. Dort werden dann auch Impfnachweis und Personalausweis kontrolliert. Auch für Lendringsen wird über eine ähnliche Lösung nachgedacht.

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Bei der kurzfristigen Umsetzung unterstütze das Stadtmarketing Menden die Werbegemeinschaft. „Natürlich liegt uns daran, den Mendener Handel und die Gastronomie mit unseren Möglichkeiten zu stärken, um den vorweihnachtlichen Einkaufsbummel für alle so angenehm wie möglich zu machen“,teilt Melanie Kersting als Geschäftsführerin des Stadtmarketing Menden mit. „Jetzt sind gebündelte Kräfte gefragt.“