Menden/Märkischer Kreis. Der Märkische Kreis verzeichnet den achten Tag in Folge eine Inzidenz über dem Grenzwert von zehn. Somit gelten auch in Menden strengere Regeln.

Im Märkischen Kreis gelten ab Donnerstag, 5. August, wieder verschärfte Corona-Regeln. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 3. August, den achten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 10 (24,1). Allerdings erlässt der Kreis keine eigene Verfügung, wie Kreissprecher Alexander Bange mitteilt. Es gelten die Regeln des Landes NRW, die für die Inzidenzstufe 1 in Kreisen und kreisfreien Städten erlassen wurden. Dazu zählen auch erneut Kontaktbeschränkungen sowie Beschränkungen im Sport und teils greift auch wieder die Testpflicht. Ausnahmen gelten in jedem Fall für Geimpfte oder Genesene. Diese Menschen müssen keinen Test, sondern den Nachweis über die Genesung oder den vollständigen Corona-Impfschutz vorlegen.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung und Test für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Mit negativem Corona-Test-Nachweis können sich bis zu 100 Menschen aus beliebigen Haushalten treffen.

Außerschulische Bildung

An festen Sitzplätzen darf die Maske abgenommen werden. Es gilt eine Testpflicht für Innenräume sobald die Landesinzidenz die Grenze von 35 übersteigt.

Kinder- und Jugendarbeit

Für jegliche Ferienreisen und -angebote wird wieder ein Corona-Test benötigt. Zudem gibt es Beschränkungen bei Gruppenangeboten: Innen dürfen höchstens 30 Personen zusammenkommen, draußen 50.

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Veranstaltungen und Kultur

Durch die seit dem 26. Juli landesweit geltenden strengeren Regeln ist der Betrieb von Clubs und Diskotheken sowie das Veranstalten von Musikfestivals, Volks- und Schützenfesten (über 1000 Teilnehmer) bis zum 27. August untersagt. Für Veranstaltungen im Märkischen Kreis wird zusätzlich ab Donnerstag wieder ein Test fällig. Im Theater, in der Oper oder im Kino dürfen außerdem ebenfalls höchstens 1000 Menschen beisammen sein. Verantwortliche müssen einen Sitzplatz sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorweisen.

Sport

Ab dem kommenden Donnerstag, 5. August, gibt es wieder strengere Regeln beim Ausüben von Sport. Kontaktsport ist demnach nur noch mit höchstens 100 Personen mit Test zulässig. Das gilt für Aktivitäten in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel. Außen dürfen bis zu 50 Prozent der Zuschauerkapazität ausgelastet werden, innen maximal 1000 Zuschauer mit Test oder 33 Prozent der maximalen Kapazität, jeweils mit Sitzplan und Sitzordnung nach Schachbrettmuster.

Freizeit

Für Freibäder gelten zwar die gleichen Regeln wie zuvor (Maskenpflicht bleibt bestehen in Menden), allerdings ändert sich teils für andere Einrichtungen wie Bordelle etwas. Dort wird ab dem 5. August wieder ein negativer Corona-Test-Nachweis nötig, bevor dieses betreten werden darf.

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Tagungen und Kongresse

Bei Tagungen und Kongressen greifen ebenfalls wieder Einschränkungen. Diese sind nun mit noch maximal 1000 Menschen erlaubt.

Private Veranstaltungen

Hier gilt: außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test.

Partys

Auf Partys sind bis zu 100 Personen im Freien erlaubt. In Innenräumen beschränkt sich die Zahl auf 50, ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit.

Gastronomie

In der Gastronomie gilt wieder eine Testpflicht für Angestellte sowie die Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste. Zudem müssen die Tische voneinander so abgetrennt sein, dass der Abstand eingehalten werden kann. Zusätzlich gilt wieder die sogenannte Platzpflicht. Solange die Landesinzidenz unter 35 bleibt, gilt für Gäste vorerst keine Testpflicht. Sollte diese allerdings über den Grenzwert schreiten, greift wieder die Verpflichtung zur Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Test-Ergebnisses für Gäste, die den Innenbereich nutzen möchten.

Einzelhandel

Im Einzelhandel gilt bereits seit dem 26. Juli wieder die Kundenbeschränkung, dass sich maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf.

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