Menden. Der 29-jährige Mendener muss sich vor dem Schöffengericht verantworten: Wegen Drogenhandels könnte ihm eine Freiheitsstrafe drohen.

Bei einem 29-jährigen Mendener wurden zuhause jede Menge Drogen gefunden. Einiges schien auf schwunghaften Handel hinzudeuten. Das aber leugnete der junge Mann. Der Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht konnte noch nicht zu Ende geführt werden.

150 Gramm Marihuana, eine kleine Menge Heroin, Amphetamin, Kokain, fast 50 Ecstasypillen. Reiche Beute machte die Polizei im Oktober 2020 in der Wohnung eines 29 Jahre alten Mendeners. Und fand außerdem einige Utensilien, die auf einen schwunghaften Handel mit den Betäubungsmitteln hindeuten: eine Feinwaage, einiges an Bargeld, Listen mit Namen, womöglich Kunden, oder ein Growzelt für Marihuana mit passender Beleuchtung, diverse Behältnisse, an denen im Labor überall Drogenreste gefunden wurden. Entsprechend lang stellte sich dei Anklageschrift dar, die das alles detailliert auflistete. Für gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln musste sich deshalb nun der junge Mann vor dem Mendener Amtsgericht verantworten. Nach Absprache mit seinem Anwalt gab dieser folgende Erklärung für ihn ab: er bestreite nicht, das all diese in der Wohnung gefundenen Dinge ihm gehören. Handel habe er aber nie damit getrieben. „Ich konsumiere nur selber“, ergänzte der Angeklagte dann selbst.

Messer und Softairpistole

Gefunden wurden damals in seiner Wohnung auch ein Butterflymesser sowie eine Softairpistole. Auch dieser Besitz ist verboten. Aber auch hier bestritt der Mendener, diese Waffen womöglich genutzt zu haben, um auf Kunden oder Ähnliches etwas mehr Eindruck zu machen. Er habe beide Teile vielmehr gedankenlos besessen, erklärte der Verteidiger für seinen Mandanten. Die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts ließ diese Angaben mehr oder minder verständnislos zurück.

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All die Materialien deuteten doch sehr darauf hin, dass man damit Portionen der Drogen oder auch eine Streckung dieser zum Verkauf an andere Leute vorbereite. Und überhaupt, wenn diese ganze Menge für den Eigenkonsum bestimmt sei: „Woher haben Sie dann das Geld dafür?“, so ihre Frage an den Angeklagten, der angegeben hatte, arbeitslos zu sein. Antwort des Anwalts: „Dazu muss er nichts sagen. Das Geld kann überall herkommen.“

In dem Verfahren soll eigentlich ein Gutachter über die Situation der Abhängigkeit des Beschuldigten Auskunft geben. Eine Unterbringung für einen Entzug steht im Raum. Ein Gutachten hat der Sachverständige vor Gericht bereits eingereicht. Persönlich konnte er aus Termingründen nicht ins Amtsgericht kommen. Verteidiger und Staatsanwältin machten deutlich, dass ihnen nur das schriftliche Gutachten zur Einschätzung nicht reiche und, dass sie den Experten persönlich vernehmen wollen. Deshalb wird der Prozess an einem folgenden Termin neu aufgerollt. Im Falle einer Verurteilung droht dem bereits vorbestraften Mendener eine Freiheitsstrafe.

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