Menden. Der 22-Jährige hatte mit Messer in der Hand eine Spielhalle in Menden überfallen wollen. Vor Gericht leugnete er den versuchten Raub zunächst.
Im Juni 2020 überfielen zwei Unbekannte eine Spielhalle in Menden, brachen ihr Unterfangen aber schnell und erfolglos wieder ab. Nachdem zwei Verdächtige gefasst werden konnten, musste sich einer davon nun vor Gericht verantworten. Dort erlebte er dann offenbar einen Sinneswandel.
Wegen versuchten Raubes lief die Verhandlung vor dem Schöffengericht in Menden gegen einen 22 Jahre alten Fröndenberger. Er wurde in den Ermittlungen als einer der beiden Beteiligten identifiziert. An einem späten Freitagabend im Juni 2020 hatte dieser Mann, dunkel gekleidet und mit einer Kappe auf dem Kopf, eine Spielhalle in der Fröndenberger Straße betreten, in der Hand ein Butterflymesser. Ein anderer junger Mann – beide waren zusammen zu Fuß hierher gekommen – blieb vor der Tür stehen, ebenfalls mit einem Messer in der Hand, um die Situation abzusichern. Wie die Polizei später feststellt, hatte dieser Täter ebenfalls noch eine Waffe bei sich.
Plan konnte nicht umgesetzt werden
Der Plan der beiden, so der Vorwurf in der Anklage, sei es gewesen, die Spielhalle auszurauben. Was aber nicht umgesetzt werden konnte. Als der 22-Jährige die Spielothek betrat, soll die Mitarbeiterin auf der Toilette gewesen sein. Ein Besucher soll den hier Angeklagten dann angeschrien haben, was sein Auftritt dort solle. Woraufhin der Mann sofort sein mutmaßliches Vorhaben abbrach und die Spielhalle verließ. Auch der junge Mann draußen vor dem Laden sei sofort geflüchtet, als er von einem anderen Zeugen auf sein Verhalten und das Messer in der Hand angesprochen wurde.
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Der Raub blieb also offensichtlich in einem ganz frühen Versuchsstadium stecken. Strafbar bleibt er natürlich trotzdem. In der Gerichtsverhandlung bestritt der angeklagte Fröndenberger zunächst jegliche Beteiligung. „Ich wusste von nichts", erklärte er. Und zu seinem mutmaßlichen Komplizen: „Er hat das alles geplant. Ich wollte ihm das noch ausreden.“
Angeklagter will Messer nie eingesetzt haben
Richtig sei, dass er an dem Abend die Spielhalle aufgesucht habe mit dem Begleiter zusammen, den er nur eher flüchtig kenne. Er selbst, erzählte der Angeklagte, habe in der Spielhalle nur mit Freunden quatschen wollen. Dass sein Begleiter dann den Überfall durchziehen wollte, dafür könne er ja nichts. Die anderen Zeugen, die auch seine Tatbeteiligung bestätigen können, wollten ihm nur „eine reinwürgen“. Der Angeklagte bestätigte zwar, dass er ein Messer an dem Tag bei sich trug, was laut Waffengesetz schon verboten ist. Er will es aber nie eingesetzt haben.
Geständnis wirkt strafmildernd
Dann aber kam der Sinneswandel: Der Staatsanwalt wies den jungen Mann eindringlich darauf hin, wie sehr sich ein Geständnis strafmildernd auswirken kann. Und als sich die Beteiligten, inklusive des Verteidigers, in Rahmen einer Verständigung auf einen Strafrahmen von maximal eineinhalb Jahren auf Bewährung festgelegt hatten, kam die 180-Grad-Wendung: Der 22-jährige Fröndenberger räumte die Tat komplett ein.
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Angeklagter hat bereits Vorstrafen
Trotz jungen Alters hat der Angeklagte schon einige Vorstrafen: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Während der Angeklagte unter anderem seinen Komplizen beschuldigte, alles andere als ein unbeschriebenes Blatt zu sein, erklärte er zu seiner eigenen Vorgeschichte lapidar: „Ich habe ein paar Sachen bei der Polizei offen.“ Sollte nun etwas Neues hinzukommen in der Bewährungszeit, muss der junge Fröndenberger wohl tatsächlich die Verbüßung einer Haftstrafe im Gefängnis befürchten. Wäre bei dem versuchten Raub auf die Spielhalle die Waffe tatsächlich gegen andere Menschen eingesetzt worden, würde das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsehen.
ein Verteidiger gab nach einer Besprechungspause eine entsprechende Erklärung für den Mandanten ab. Weitere Hintergründe der Tat wurden aber nicht mehr erläutert. Der Angeklagte nutzte auch sein letztes Wort nicht mehr für irgendwelche Äußerungen zur Erklärung oder des Bedauerns.
Versuchter Raub: Tat blieb im frühen Stadium stecken
Der Staatsanwalt hielt ihm zugute, dass die Tat in einem frühen Stadium steckenblieb und letztlich zu keinem Zeitpunkt eine echte Gefahr für andere Menschen bestand. So ging der Prozess schnell zu Ende, es musste kein Zeuge mehr vernommen werden. Auch nicht der mutmaßliche Komplize, der in einem eigenen Verfahren seinerseits noch zur Rechenschaft gezogen wird.
Das Urteil für den 22-jährigen Fröndenberger lautet auf ein Jahr und vier Monate Haft zur Bewährung. Außerdem muss er 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
„Das ist ein Schuss vor den Bug", erklärte die vorsitzende Richterin zu dem Mann, „und keine Kleinigkeit. Beim nächsten Mal wird es nicht so gut laufen."