Menden. Die Maskenpflicht im Freien fällt auch in Menden weg. Seit dem 21. Juni gelten neue Regelungen. Einen Überblick dazu finden Sie hier.

Seit dem vergangenen Montag muss im Freien in Menden keine Maske mehr getragen werden. Das Land NRW hatte diese Lockerung für alle nordrhein-westfälischen Städte und Kreise beschlossen, die die Inzidenzstufe 1 erreicht haben (>35). Ebenso fallen eigene Regelungen, die zuletzt durch die Hönnestadt selbst erlassen wurden, nun weg. „Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht haben wir nicht mehr“, sagt Stadtpressesprecher Johannes Ehrlich.

Auf Schulwegen habe man die Maskenpflicht bereits vor einiger Zeit auslaufen lassen, da diese Regelung aufgrund der sinkenden Corona-Zahlen schlichtweg nicht mehr verhältnismäßig war (die WP berichtete). Die Empfehlung der Stadt bleibt indes bestehen. „Wir raten natürlich dazu, das weiter einzuhalten, doch das muss jeder für sich selbst einschätzen und abwägen. Überall, wo man Mindestabstände nicht einhalten kann, macht es Sinn, eine Maske aufzusetzen“, betont der Pressesprecher.

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Zudem gilt in Städten und Kreisen mit Inzidenzstufe 1 laut dem Land seit dem 21. Juni folgende Regelung: In Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern, bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes und dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen, muss weiterhin eine Maske getragen werden. Allerdings reicht eine medizinische Maske aus. „Wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Maskenpflicht aber weiterhin das Gebot der Stunde. Die Zweitimpfungsquote steigt zwar rasant, aber noch haben wir keine Herdenimmunität erreicht. Solange heißt es: Wachsam sein“, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Keine Maskenpflicht auf dem Schulhof

Darüber hinaus ergeben sich für die Inzidenzstufe 1 aufgrund der weiter positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens die folgenden Erleichterungen: Bei Angeboten wie Fahrschulen und ähnlichem ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig. Freizeitangebote im Freien (insbesondere in Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden. Außerdem können Sitzungen, Tagungen und Kongresse mit mehr als 1000 Teilnehmern im Freien stattfinden. Auch in Innenräumen sollen Veranstaltungen dieser Größenordnung ab September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt sein.

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Allerdings bleibt die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen grundsätzlich weiterhin bestehen. Wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf. Das gilt, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Darüber hinaus ist seit Montag, 21. Juni, auch an Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht. In den Klassenräumen und Schulgebäuden bleibt sie allerdings bis mindestens zu den Sommerferien bestehen.

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