Menden. Einkaufen und Essen gehen sind erlaubt, warum darf das Hallenbad nicht öffnen? Das möchte Leserin Heidi Jerzinowski wissen. Wir haben nachgefragt.
Die Corona-Lage entspannt sich endlich, der Inzidenzwert sank am Montag im Märkischen Kreis erstmals seit langem unter 50. Auch wenn vieles wieder möglich ist, gibt es dennoch noch einige Einschränkungen. So muss das Hallenbad weiterhin geschlossen bleiben. Das ärgert WP-Leserin Heidi Jerzinowski.
„Es wird nach und nach wieder geöffnet. Der Inzidenzwert sinkt von Tag zu Tag. Dank der 3 GGG – gesund, geimpft, getestet“, so Heidi Jerzinowski.
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Sie frage sich, warum angesichts dieser Voraussetzungen das Hallenbad noch geschlossen bleiben müsse. Sie schlägt vor, hier beispielsweise auf 24 oder 48 Stunden gültige Corona-Schnelltests zurückzugreifen.
Hallenbad coronakonform öffnen
Sie und ihr Mann seien zweimal geimpft. „Test vorzeigen, Impfausweis vorzeigen. Fertig“, sagt Heidi Jerzinowski. „Wenn es in Geschäften, Gaststätten, Restaurants funktioniert“, müsse das doch im Hallenbad auch gehen. Heidi Jerzinowski meint: „Alle, die gerne schwimmen, Kinder wie Erwachsene, würden sich riesig freuen, wenn das Hallenbad coronakonform wieder öffnen würde.“
Das ist allerdings derzeit noch nicht möglich, erklärt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage der Westfalenpost. „Derzeit kann das Bad entsprechend den Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW nur für Schulschwimmen, Anfängerschwimmkurse und berufsbezogene Rettungsschwimmerkurse genutzt werden.“ Die Basis für das Schulschwimmen bilde die Betreuungsverordnung des Landes NRW.
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Für Anfängerkurse und berufsbezogene Rettungsschwimmerkurse seien in enger Zusammenarbeit zwischen den Vereinen und dem Team Schule und Sport Hygienekonzepte erarbeitet worden.
Grenzwert muss konstant unter 50 liegen
Sobald eine kreisweite Inzidenz konstant unter dem Grenzwert von 50 liege – erstmals nach Monaten wurde ein Wert unter 50 im Märkischen Kreis am Montag erreicht –, bestehe die Möglichkeit, „das Hallenbad für einen Personenkreis (Geimpfte, Genesen oder Getestete) eingeschränkt zu öffnen“.
In der Zeit vom 26. Juni bis zum 26. Juli stehe die planmäßige, jährliche Revision des Hallenbades an, erläutert Johannes Ehrlich. Deshalb arbeite die Stadt „derzeit mit Hochdruck daran, unseren Badegästen sowie den Schwimm- und Sportvereinen diesen Lichtblick für einen kurzen Zeitraum im Juni zu ermöglichen“.
Die Stadt bitte allerdings noch einmal um Verständnis, dass dies nur in enger Abhängigkeit mit einer weiteren konstanten oder sinkenden kreisweiten Inzidenz möglich sei.