Menden. Im Märkischen Kreis ist jetzt die Inzidenz von 50 unterschritten. Bald winken weitere Lockerungen. Aber vorerst kommt ein Feiertag dazwischen.
Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Im Märkischen Kreis mit Menden und Balve wurde am Montag (31. Mai) erstmals seit dem 21. Oktober 2020 die Inzidenz von 50 wieder unterschritten. Bleibt die Inzidenz stabil unter 50, dann winken weitere Öffnungsschritte. Am kommenden Wochenende wird’s noch nichts mit weiteren Lockerungen.
Der Wert muss fünf Werktage in Folge unter 50 liegen. Das heißt allerdings konkret für diese Woche mit Fronleichnam am Donnerstag, dass frühestens am Samstag die fünf Werktage in Folge erreicht werden. Die Lockerungen treten dann wie bei den anderen Öffnungsschritten am übernächsten Tag in Kraft. Das wäre dann der kommende Montag (7. Juni). Dafür müsste die Inzidenz allerdings an allen Werktagen ausnahmslos unter 50 liegen. +++ Hier geht’s zum großen Newsblog mit allen Infos zur Lage in Menden +++
Diese Erleichterungen winken unter anderem:
- „Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt“, heißt es vonseiten des Gesundheitsministeriums. Bis zu zehn Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen, wenn die Personen aus beliebigen Haushalten kommen.
- Im Einzelhandel schmilzt die Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter zusammen.
- In den Schulen fällt die Testpflicht im Gebäude weg: Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Auch Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist dann in Innenräumen mit bis zu 10 Personen erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
- Kirmesveranstaltungen oder Spezialmärkte dürfen mit Personenbegrenzung stattfinden. „Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.“
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Achtung: Die Veranstaltungen dürfen keinen Party-Charakter haben.
- Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, wenn negative Tests vorliegen.
- In der Außengastronomie darf man wieder ohne Test Platz nehmen. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen. Es gilt eine Platzpflicht. Auch Kantinen in Betrieben dürfen wieder geöffnet werden. Betriebsangehörige müssen keinen Test mehr vorlegen. +++ Hintergrund: So feiert die Gastronomie die Wiedereröffnung +++
- Konzerte sind im Innenbereich mit bis zu 500 Personen möglich. Theater, Oper, Kinos dürfen ebenfalls mit bis zu 500 Personen öffnen, wenn ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Amateur-Chöre und Blasorchester dürfen mit bis zu 20 Personen proben, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen und Ausstellungen können ohne Terminvergabe öffnen.
Das bleibt verboten:
- Private Partys
- Große Fest-Veranstaltungen wie Schützenfeste, Kirmes etc.
Wenn der Wert von 50 wieder an drei aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wird, dann greift wieder die nächsthöhere Stufe der Notbremse.