Menden. Außengastronomie könnte wieder öffnen. Schulen dürften im Märkischen Kreis zum Präsenzunterricht zurückkehren. Aber die Bedingungen sind streng.

Die sinkende Inzidenz könnte in der kommenden Woche weitere Lockerungen bei den Corona-Regeln für den Märkischen Kreis nach sich ziehen. Allerdings bewegt sich der Wert aktuell nur knapp unter der Grenze von 100. Kleine Abweichungen könnten schnell wieder für einen Schritt zurück sorgen.

Dienstag lag die Inzidenz am zweiten Werktag in Folge mit 99,7 unter dem Wert von 100. Für weitere Lockerungen muss die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 liegen. Dann träten am siebten Tag neue Regelungen in Kraft. Für die Städte im Märkischen Kreis wäre das der kommende Sonntag (23. Juni). Pünktlich zu Pfingsten könnte es damit deutliche Lockerungen geben. Aber: Sobald der Wert an einem Werktag über 100 liegt, beginnt die Zählung von vorne. +++ Impfquote falsch: Statistik hat ein Erfassungsproblem +++

Auch die Ausgangssperre könnte dann wegfallen

Spürbar wäre das zunächst bei der nächtlichen Ausgangssperre, die dann wegfällt und in der Außengastronomie: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen wäre im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Auch Hotels könnte mit 60 Prozent Maximalbelegung wieder öffnen.

Geschäfte dürften dann in der kommenden Woche wieder öffnen, ohne dass ein Termin vorab gebucht werden muss. Voraussetzung ist aber, dass ein negativer Test vorgelegt werden muss. Schulen dürften wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren. Konzerte unter freiem Himmel dürften wieder mit bis zu 500 Gästen stattfinden. Im privaten Umfeld dürfen sich dann wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – oder beliebig viele Angehörige des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren Person. Kinder oder vollständig Geimpfte zählen nicht mit. Kontaktfreier Sport ist im Außenbereich auf Sportanlagen wieder mit bis zu 20 Personen möglich. Private Feiern, weitere Veranstaltungen und Kongresse bleiben vorerst verboten.