Menden/Kreis. Ab sofort müssen Fahrgäste im Bus und an den Haltestellen eine FFP2-Maske tragen. Darauf weist die MVG hin. OP-Masken sind nicht mehr erlaubt.
Das Infektionsschutzgesetz wurde geändert. Es hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV und den Busverkehr im Märkischen Kreis. Bundesweit einheitlich gilt nun für Fahrgäste – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthaltes an den Haltestellen – „die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar“. Das teilt die Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG) mit.
Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95. Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske.
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Das Kontroll- und Servicepersonal, das im Fahrausweisprüfdienst bzw. im Kundendienst tätig ist, ist – nur für die Ausübung ihrer Tätigkeit – verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) zu tragen. Unternehmen, die ihren Beschäftigten im Fahrausweisprüfdienst und/oder Kundendienst auch Atemschutzmasken mit einer höheren Schutzfunktion (FFP2 oder vergleichbar) zur Verfügung stellen, sind in ihrer Entscheidung frei, dies beizubehalten.
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Wer von der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, befreit ist
Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) gilt nicht für:
- Kinder, „die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“
- Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen.
Die MVG bittet alle Fahrgäste, sich an die Vorgaben das aktuellen Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen Corona-Schutzverordnung zu halten. So könnten sich alle gegenseitig vor dem Corona-Virus schützen und eine weitere Ausbreitung verhindern.
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