Menden/Dortmund. Ab Montag dürfen jetzt auch die Geburtsjahrgänge 1947 oder früher ihre Termine in den Impfzentren Iserlohn oder Lüdenscheid bei der KVWL buchen.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht es weiter mit den Impftermin-Buchungen für über 70-Jährige: Ab kommenden Montag, 19. April, 8 Uhr, können alle Bürgerinnen und Bürger, die 1947 oder früher geboren sind, Impftermine im Impfzentrum Iserlohn/Lüdenscheid über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ausmachen. Das teilt die KVWL mit. Die Impftermine können entweder online unter www.116117.de (Direktlink: https://impfterminservice-kvwl.service-now.com) oder telefonisch unter 0800 116 117 02 vereinbart werden.

Lebenspartner können mitgeimpft werden – Fehlender Impfstoff verlangsamt das Tempo

Partner-Impftermine seien möglich. Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin für den Lebenspartner aktiv gebucht wird. Wann weitere Jahrgänge einen Impftermin buchen können, entscheidet das NRW-Gesundheitsministerium. Kurzfristige Änderungen sind möglich. „In den vergangenen zwei Wochen sind wir große Schritte bei der Impfung der westfälischlippischen Bevölkerung gegen das Coronavirus gegangen. Wir impfen nun immer mehr Altersgruppen in den Impfzentren, und auch immer mehr chronisch kranke Patienten können von ihrem behandelnden Arzt vor Ort gegen das Coronavirus geschützt werden. Mittlerweile wurden über die mobilen Teams, die Impfzentren und die Arztpraxen fast zwei Millionen Impfungen verabreicht. An dieser Entwicklung müssen wir dranbleiben und das Impftempo noch weiter steigern – wenn hoffentlich bald noch mehr Impfstoff kommt“, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung mit Dr. Dirk Spelmeyer, Dr. Volker Schrage und Thomas Müller.

Zur besseren Übersicht weist die KVWL noch einmal auf folgende Zusammenfassung zum Stand der aktuelle Impfterminvergabe hin.

Impfberechtigte Bürger nach Altersgruppe

Wer aufgrund seines Geburtsjahres aktuell impfberechtigt ist, kann einen Impftermin über die KVWL-Buchungsplattform vereinbaren. Im Moment sind dies alle Bürgerinnen und Bürger, die 1943 oder früher geboren sind. Ab Freitag, 16. April, kommen dann auch die Jahrgänge 1944 und 1945 hinzu, am Montag (19. April) die Jahrgänge 1946 und 1947.

Impfberechtigte Bürger aufgrund bestimmter Vorerkrankungen

Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß Impf-Verordnung werden vor allem in den heimischen Arztpraxen geimpft. Aufgrund der immer noch sehr geringen Impfstoffmenge werden die Bürger jedoch gebeten, aktuell nicht in den Praxen anzurufen und nach Impfterminen zu fragen. Der behandelnde Arzt wird selbst Kontakt mit den Patienten aufnehmen. Wer einen Impftermin bei seinem Hausarzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen sind u.a. unter https://www.corona-kvwl.de/impftermin hinterlegt.

Impfberechtigte Bürger gemäß Berufsgruppe

Wer aufgrund seines Berufs prioritär geimpft werden kann, muss sich für die Terminvergabe an den Märkischen Kreis wenden.