Menden. Corona-Inzidenz über 180: Ab sofort gilt in Menden wieder die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auf den meistgenutzten Schulwegen.

Ab Freitagmorgen herrscht auf den meistgenutzten Schulwegen in Menden wieder eine Maskenpflicht. Angelehnt an die neue Verfügung des Märkischen Kreises hat die Stadtverwaltung dafür jetzt ihrerseits eine Allgemeinverfügung erlassen. Angesichts der hohen Corona-Inzidenz von 180,9 müsse die Maskenpflicht sein, weil bereits seit Montag wieder viel mehr Schülerinnen und Schüler in Menden unterwegs sind als im Lockdown, erklärt die Verwaltung.

Straßen rund um das Schulzentrum am Berg und das Hönne-Gymnasium

Die Allgemeinverfügung der Stadt ist allerdings begrenzt: auf die Straßen Heimkerweg von der Einmündung Gisbert-Kranz-Straße bis Bahnhofstraße, die Gisbert-Kranz-Straße, die Windthorststraße, Am Ziegelbrand, den Bahnhofsvorplatz und Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Walramstraße, Walramstaße ab Ecke Bahnhofstraße bis Ecke Brückstraße, Brückstraße ab Ecke Kolpingstraße bis Walramstraße und Werler Straße zwischen Unnaer- und Fröndenberger Straße. Es geht also um das Schulzentrum am Berg mit Real- und Gesamtschule und das Hönne-Gymnasium, der Bahnhofsbereich wird indes auch von anreisenden Schülerinnen und Schülern der Walburgisschulen genutzt.

Maskenpflicht auch 150 Meter rund um alle Schulen und Kindergärten

Zu tragen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal, Tuch) von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr. Zudem gilt laut der Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises vom Donnerstag die Maskenpflicht auch 150 Meter um alle Schulen und Kitas.

Appell von Bürgermeister Dr. Roland Schröder: Maske, wo immer nötig

„Generell können wir darüber hinaus nur immer wieder an die Vernunft der Mendenerinnen und Mendener appellieren: Bitte tragen Sie dort, wo es empfohlen ist und Menschen aufeinander treffen eine Mund-Nasen-Maske. Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Mitmenschen“, sagt Bürgermeister Dr. Roland Schröder und weist noch einmal darauf hin, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske getragen werden muss.