Menden. Das Stadtmarketing soll die Menden App weiterentwickeln, unter anderem für digitale Bürgerdienste. Die USF hat dabei Datenschutzbedenken.
Vor dem Hintergrund der Übergabe der Menden App von den Stadtwerken an die Stadt kritisiert die USF zunehmende Hinterzimmerabsprachen und Probleme beim Datenschutz, die mögliche Bürgerdienste über die Menden App mitsich bringen.
Die Zunahme an Arbeitskreisen und Workshops ist für die USF ein Indiz dafür, dass sich abseits der Menden App eine „Eigendynamik“ bei der Stadtentwicklung eingeschlichen habe. Diese Eigendynamik gibt es seit Jahren aber in allen Bereichen. Nach der Gemeindeordnung sei der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Zur Unterstützung können Ausschüsse gebildet werden. „Das hat der Rat der Stadt Menden, wie alle anderen Räte auch, getan. Seit einigen Jahren grassiert in Menden aber Unsitte. Es werden zu den Ausschüssen für die Ausschüsse ,Arbeitskreise’, ,Workshops’ etc. gebildet“, stellt Eugen Heinrich dazu fest.
Kritik an Arbeitskreisen
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Zum einen sehe die Gemeindeordnung diese nicht vor; und zum anderen werde hinter verschlossenen Türen, entgegen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratsarbeit, „nicht nur allgemein beraten, sondern in Wahrheit schon vorab ,entschieden’“. Der Ausschuss dürfe dann nur noch abnicken. Und schließlich tauche der Beschlussvorschlag, wenn unbedingt notwendig, noch in einer Tagesordnung des Rates auf. „Das mag sich harmlos anhören, ist es aber nicht. Der jetzige besteht aus sechzig Mitgliedern. Die (Vor)-Entscheidung treffen aber nur die Ratsmitglieder in den Arbeitskreisen“, moniert die USF. Der Rest des Rates bleibe außen vor.
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Am Beispiel der Menden App werde dies deutlich. Sie solle, so Digitalausschussvorsitzender Stefan Weige (FDP), „zentraler Bestandteil künftiger Bürgerdienste“ sein. Die USF sieht hier noch Klärungsbedarf: „Um welche Bürgerdienste soll es sich dabei handeln?Die Marketing GmbH ist eine private Firma. Was sagt das Datenschutzgesetz dazu? Kann eine private Firma so ohne weiteres „Bürgerdienste“ leisten?“
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