Menden/Märkischer Kreis. Eilmeldung der Polizei im Märkischen Kreis: Trotz Urteils bleiben Partys und Versammlungen zu Silvester verboten
Ein frisches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr betrifft nicht Partys oder Ansammlungen von Menschen zum Zwecke der feierlichen Begehung des neuen Jahres. Darauf macht die polizei im Märkischen Kreis soeben in ener Eilmeldung aufmerksam. Die Aufhebung des Verbotes bezieht sich nur auf Versammlungen, die bei der Polizei angemeldet wurden.
Missverständnis in sozialen Medien erkennbar
Nachdem die Medien aktuell über das Urteil berichtet, ist in sozialen Medien erkennbar, dass es falsch verstanden wird, erklärt die Kreispolizeibehörde weiter. Daher bekräftigt die Polizei, dass Partys, Feiern und Menschenansammlungen verboten sind und bleiben. Verstöße werden in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden konsequent verfolgt und geahndet.
Dringender Appell: "Bitte halten Sie sich weiter an die Regeln!"
Abschließend heißt es: "Bitte halten Sie sich weiter an die Regeln! Verhalten Sie sich friedlich. Die Polizei Märkischer Kreis wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr."