Fröndenberg/Unna. Unter Drogen und mit einem gestohlenen Auto flüchtete im April ein 35-jähriger in Fröndenberg vor der Polizei. Jetzt stand er vor Gericht.

Eine durchaus filmreife Flucht vor der Polizei legte im April ein 35-Jähriger aus Fröndenberg hin. Mit einem gestohlenen Auto raste er von Fröndenberg nach Ardey, konnte erst auf einem Feld gefasst werden. Dabei wurden Polizisten verletzt. Nun fiel das Urteil.

Die Geschichte klingt wie in einem Actionfilm inszeniert. Ein 35 Jahre alte Fröndenberger brach Anfang April dieses Jahres nachts in ein Wohnhaus in Bönen ein, wahrscheinlich mit Hilfe eines Komplizen. Neben einer Kamera und Modeschmuck entwendete er dabei auch die Autoschlüssel der der dort wohnenden Familie.


Wenige Tage später fährt er mit dem geklauten Auto durch seinen Wohnort Fröndenberg. Und zwar mit überhöhter Geschwindigkeit, so dass eine Polizeistreife aufmerksam wird. Mit Blaulicht und dem leuchtenden Schriftzug „Stopp Polizei“ versuchen sie den Fahrer anzuhalten.

Der aber gibt Gas und rast aus der Fröndenberger Innenstadt hinaus über die Wilhelm-Feuerhake-Straße und Ardeyer Straße in Richtung Ardey. In den engen Kurven zwischen den beiden Orten kann er eine Kollision mit dem Gegenverkehr nur mit Glück abwenden. Der Streifenwagen hatte mittlerweile Unterstützung angefordert. Die Flucht aber ging weiter, von der Straße Thabrauck aus, die von Ardey nach Frömern führt, machte sich der 35-Jährige mit dem Wagen auf einem Feldweg davon. Und wollte immer noch nicht aufgeben, auch nicht als sein Weg vermeintlich schon von mehreren Polizeiwagen abgeschnitten war.

Polizeibeamten mit dem Auto gerammt

Einen der Polizeibeamten, die sich nun zu Fuß dem Flüchtenden zu nähern versuchten, rammte dieser mit dem Auto, einem anderen fuhr er über den Fuß. Glück im Unglück: der erste Polizist, so berichtete er nun in der Gerichtsverhandlung, trug seine Schussweste, die wohl einiges von der Wucht des Aufpralls aufnahm. „Ich war aber mehrere Wochen dienstuntauglich", so der Polizist. Der andere hatte Glück, dass ihm der Mann auf dem weichen Acker mit dem Wagen über den Fuß fuhr. Deshalb trug er keine Verletzungen davon.


Mit vereinen Kräften, nachdem sie etwa das Fenster des Fluchtwagens eingeschlagen hatten, konnten die Polizisten den Mann endlich überwältigen. Juristisch wurden diese Taten dann wie folgt gewertet: Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährliche Körperverletzung, Eingriff in den Straßenverkehr, Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Und einen Führerschein hatte der 35-Jährige auch nicht. Vor dem Amtsgericht Unna musste er sich nun dafür verantworten. Und der Fröndenberger ist alles andere als ein unbescholtener Bürger. Zahlreiche Vorstrafen stehen in seinem Register, allen voran für Einbrüche und Diebstähle.

Unter Einfluss harter Drogen

Zum Termin wurde er aus Gefängnis vorgeführt, wo er eine andere Strafe absitzt. Die meisten der genannten Taten hat er in akuter Drogenabhängigkeit begangen und mit dem Ziel, seine Sucht zu finanzieren. Auch bei dieser Tat stand er unter Einfluss harter Betäubungsmittel, ergab der Labortest. Einen regelrecht „zugedröhnten“ Eindruck habe der Mann bei seiner Festnahme gemacht, berichtete auch einer der Polizisten.


Das Verfahren fand nun im zweiten Anlauf statt. Der Angeklagte aber räumte alle Vorwürfe sofort ein und beschleunigte die Beweisaufnahme so deutlich, wollte sich im Detail dann aber nicht weiter äußern. In seinem letzten Wort aber entschuldigte er sich persönlich bei den im Gerichtssaal anwesenden Polizisten. „Ich werde mir Mühe geben, dass die Therapie dieses Mal klappt", sagte er weiter. Denn sein Drogenproblem scheint er erkannt zu haben, möchte noch in diesem Herbst eine Therapie anfangen. Das sollte ihm das Gericht auch ermöglichen können.

Urteil: Zwei Jahre und zwei Monate Haft

Auch wenn das Urteil schließlich auf zwei Jahre und zwei Monate Haft lautete, so könnte das für eine stationäre Therapie auch noch aufgeschoben werden. Persönliche Worte richtete auch Amtsrichter Hüchtmann an die Polizeibeamten: „Großen Respekt, dass Sie sich in diese gefährliche Situation begeben haben.“ Denn die Beamten hatten den 35-Jährigen überwältigen können nur mit Einsatz ihrer Schlagstöcke sowie Körperkraft.

Hätte jemand die Dienstwaffe gezogen, was in dieser Lage durchaus angemessen gewesen wäre, erklärte Hüchtmann am Dienstag weiter, hätte die Situation gerade für den Flüchtenden deutlich fataler ausgehen können.