Werl/Fröndenberg. Ein Fröndenberger ist Opfer eines Betrugs geworden. Ein 54-jähriger Enser, hat ihm 1130 abgezogen. Nun stand der Angeklagte vor Gericht.

Er wurde um 1130 Euro geprellt: Ein Fröndenberger ist Opfer eines Betrugs geworden. Nun muss der Täter, ein 54-jähriger Enser, für acht Monate ins Gefängnis.

Der Angeklagte hatte im März vergangenen Jahres einen Kunden um 1130 Euro betrogen. Zur ersten Verhandlung im Juni erschien der Mann nicht im Amtsgericht in Werl, nun wurde der 54-Jährige von der Polizei vorgeführt. Bei einem Fröndenberger Unternehmer sollte der Enser am Haus eine Terrasse errichten. Der Zeuge hatte im Internet eine Anzeige aufgegeben, auf die sich der Angeklagte meldete. Nach mehreren Telefonaten verabredeten sich beide. „Er ist zwei Mal bei mir gewesen und hat ausgemessen. Für mich machte er einen fachlich kompetenten Eindruck“, sagte der Fröndenberger Kunde aus.

Weil der Enser angeblich schon schlechte Erfahrungen mit anderen Kunden gemacht hatte, forderte er für das Material einen Vorschuss in Höhe von 1130 Euro. An zwei verschiedenen Tagen hat der Beschuldigte das Geld entgegen genommen. Dann brach der Kontakt ab. Auf Handy-Nachrichten und E-Mails antwortete der Beschuldigte nicht mehr. Auch telefonisch konnte der Fröndenberger den Angeklagten nicht mehr erreichen. Das Betrugs-Opfer sagte, dass er Kontakt zur Ex-Frau des Ensers aufgenommen hat, die ihm dann von mehreren solcher Delikte erzählte.

Keine Bestellungen von Material

Bei dem Baustoffunternehmen erfuhr er, dass der Angeklagte ein Konto, aber schon länger keine Waren bestellt habe. Per Handy-Nachricht setzte er dem 54-Jährigen eine Frist, die dieser verstreichen ließ. Daraufhin erstattete der Kunde Anzeige. Der Angeklagte gab den Vorgang dann auch zu. Doch sagte er aus, dass er immer vorgehabt habe dem Fröndenberger das Geld zurückzuzahlen.

„Ich habe mein Handy gewechselt und wollte ihm meine neue Nummer mitteilen. Aber ich konnte ihn nicht erreichen“, berichtete er. Angeblich sei er sogar zu ihm nach Fröndenberg gefahren, ohne ihn anzutreffen. Das widerlegte der Geschädigte. „Ich habe keine Anrufe oder Nachrichten von ihm erhalten.“

Geld wird eingezogen

Die Bewährungshelferin berichtete von einem finanziellen Chaos bei dem Enser. „Er ist überschuldet und er hat den Überblick über seine finanzielle Situation verloren“, sagte sie. Die Hilfe der Schuldnerberatung habe er nicht angenommen. „Haftstrafen konnte er immer abwenden, weil er kurzfristig Geld aufgetrieben hat“, berichtete die Bewährungshelferin. Der Enser sei spielsüchtig gewesen und habe dadurch viel Geld verloren.

Der 54-Jährige weist schon mehrere Vorstrafen wegen Betrugs auf, wobei er immer dieselbe Masche anwandte. Die letzte Straftat geschah in der Bewährungszeit. Richterin und Staatsanwaltschaft waren sich einig darin, dass der Angeklagte nicht die Wahrheit sagte. „Was sie hier sagen, ist eine Schutzbehauptung“, sagte die Staatsanwältin. „Sie standen unter Bewährung und begehen eine Straftat. Wir können hier nicht Strafmilderndes vorfinden.“ Neben der achtmonatigen Freiheitsstrafe wurde vom Gericht angeordnet, dass die 1130 Euro eingezogen werden.