Fröndenberg/Willich. Schwesta Ewa darf nun doch ins Mutter-Kind-Gefängnis nach Fröndenberg. Zuletzt war sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur abgelehnt worden.

Ewa Malanda, auch bekannt als Schwesta Ewa, darf ihre restliche Haftstrafe nun doch gemeinsam mit ihrer Tochter im Mutter-Kind-Gefängnis in Fröndenberg absitzen. Zuletzt hatte das Justizvollzugskrankenhaus (JVK), das die einzige Mutter-Kind-Einrichtung in Nordrhein-Westfalen ist, die verurteilte Rapperin unter anderem aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur abgelehnt.

Das habe sich inzwischen jedoch geändert. Bereits im Januar war Ewa Malanda in die Justizvollzugsanstalt in Willich II gekommen. Monate später dann die gute Nachricht für die Mutter: Sie wird in den offenen Vollzug verlegt. „Mit der Eignung für den offenen Vollzug fiel quasi der Startschuss für unser Justizvollzugskrankenhaus“, sagt Dirk Schulte, stellvertretender Leiter der Einrichtung in Fröndenberg.

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Über genauere Details der Haftstrafe macht Schulte keine Angaben. „Ich habe gestern noch mit Frau Malanda gesprochen, sie möchte keine weiteren Informationen an die Presse geben und das müssen wir auch respektieren“, sagt er am Mittwoch in einem Gespräch mit der Westfalenpost. Zuletzt verkündete Schwesta Ewa ihre Verlegung über verschiedene soziale Netzwerke wie Instagram oder Twitter. Dort hieß es: „Das schönste was uns passieren konnte ist, dass meine Tochter und ich endlich wieder vereint sind. Die restliche Haftzeit verbringen wir nun gemeinsam in einem Mutter-Kind-Gefängnis“. Auch Schulte ist der Ansicht, dass Malanda nun die Zeit gemeinsam mit ihrer anderthalbjährigen Tochter rumkriegen möchte.

Verlegung nie ausgeschlossen

Die ehemalige Prostituierte habe in der Zeit des offenen Vollzugs zudem alle Rahmenbedingungen für eine Verlegung in die Mutter-Kind-Einrichtung erfüllt. Dazu zählt vor allem, dass die Verurteilten die Einrichtung nicht zur Flucht oder für weitere Straftaten nutzen, erklärt der stellvertretende Leiter. Diese Absichten konnten nun, im Gegensatz zum vergangenen Jahr, bei Ewa Malanda nicht mehr festgestellt werden.

Allerdings betonte der Klinikleiter der JVK, Jörg Turowski, im damaligen Gespräch mit der Westfalenpost bereits, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass Malanda nach einiger Zeit nach Fröndenberg verlegt werden könnte.

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Zur Erinnerung: Bereits im Juni 2017 wurde die Rapperin vor dem Landgericht in Frankfurt am Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil im Anschluss bestätigt. Die ehemalige Prostituierte wurde in 18 Fällen wegen Steuerhinterziehung verurteilt, in zwei Fällen wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und in 35 Fällen wegen Körperverletzung, darunter zwei, die unter schwere Körperverletzung fallen. Indes soll die 36-Jährige auch Prostitutionsreisen durchgeführt und ihre Rap-Karriere zum Anlass genommen haben, um der Prostitution nicht weiter selbst nachzugehen. Stattdessen soll sie ihre Erfahrungen dazu genutzt haben, die Prostitution anderer Frauen zu organisieren und sich etwas damit zu verdienen. Die Staatsanwaltschaft und einer der betroffenen Frauen hatten damals verlangt, dass die Skandal-Rapperin auch wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilt wird.