Fröndenberg/Unna. Der 34-jährige Fröndenberger legte Einspruch zur früheren Verurteilung ein. Grund: Er hat eine erschreckende Rechtfertigung.

Auf dem Handy eines 34-jährigen Fröndenbergers wurden kinderpornografische Videos gefunden. Der Angeklagte versuchte, sich vor Gericht zu rechtfertigen: Das Smartphone sei zum fraglichen Zeitpunkt im Besitz seines Vaters gewesen.

In seiner Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Unna bestätigte der Vater des Fröndenbergers die Rechtfertigung seines Sohnes. Er habe ihm das Handy im Sommer 2018 einige Zeit leihweise überlassen. Und irgendwann sollen dann abscheuliche Videos, in denen Minderjährige sexuelle Handlungen vollführen, einfach an das Telefon geschickt worden sein.

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Verwunderung

Wie und vor allem von wem, wollte Amtsrichter Granseuer wissen. „Ich habe diese Videos geschickt bekommen, aber von wem, kann ich nicht sagen", erklärte der 73-Jährige zur allgemeinen Verwunderung. Und warum er sie nicht sofort gelöscht habe, danach fragte der Richter auch. „Ich beherrschte damals die Technik noch nicht. Mittlerweile könnte ich das." Offensichtlich hatte der Rentner das Auftauchen dieses widerwärtigen Inhalts auch niemandem gemeldet. Die Polizei betreibt Ermittlungen zu Kinderpornografie vermehrt im Netz, findet so vielfach die verbotenen Bilder oder Videos auf den verschiedenen Endgeräten vom Computer bis zum Handy.

Sichern und melden

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen Kinderpornografie ungefragt geschickt bekommen, um sie zu schädigen. Empfohlen wird, diese keineswegs auf elektronischem Wege weiterzuschicken (das ist nochmal ein eigener Straftatbestand), auch nicht an die Polizei, sondern die Daten zu sichern und dann zu melden.

Um eine Ermittlung anzustoßen, sind die Strafverfolgungsbehörden also nicht unbedingt darauf angewiesen, dass sich Zeugen melden und den Besitz oder das Verbreiten solcher Inhalte anzeigen.

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Auf dem Gerät des 34-jährigen Fröndenbergers wurden zunächst mehrere solcher Filme gefunden. Jedoch konnte nur einer davon als Beweis für die Hauptverhandlung gesichert werden. Nachdem die Polizei die Videos fand und dem Angeklagten zum ersten Mal einen Besuch im Sommer 2018 abstattete, nahm dieser sich umgehend einen Anwalt und erläuterte auch zu dem damaligen Zeitpunkt bereits die Weitergabe des Handys an seinen Vater. Der Vater, zum Gespräch mit dem Juristen dann hinzugezogen, habe seinerzeit aber erklärt, er wisse nichts von kinderpornografischen Inhalten. Daher fiel zunächst das Urteil gegen den Sohn, in Form eines Strafbefehls, also eine Verurteilung per Post und nach Aktenlage: eine Geldstrafe von 600 Euro, aufgeteilt auf 60 Tagessätze und an seinen Vermögensverhältnissen orientiert.

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Einspruch

Dagegen legte der Mann Einspruch ein, er habe das Handy zur fraglichen Zeit nicht besessen. Wegen des Widerspruchs kam es zur Verhandlung. Und im Vorfeld, bei weiteren Gesprächen von Vater und Sohn mit dem Rechtsanwalt, dann auf einmal der Sinneswandel bei dem 73-Jährigen: Ja, er habe diese Videos doch schon einmal gesehen und vor circa zwei Jahren auf das Smartphone geschickt bekommen. Aber, wie schon gesagt, ohne den Absender erkannt zu haben. So erklärte er es in der Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Unna.

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Strafbefehl

Amtsrichter Granseuer konnte also eine Schuld des Angeklagten nicht beweisen. Freigesprochen wurde der Fröndenberger aber nicht. Sein Strafbefehl ist zunächst ausgesetzt, erklärte Richter Granseuer. Denn nun erwartet wahrscheinlich den Vater des 34-Jährigen ein Strafbefehl. Sollte er den akzeptieren und die Strafe bezahlen, wäre der Sohn aus dem Schneider. Legt der Vater Berufung ein, wird das Verfahren neu aufgerollt. Bei einem Freispruch für den 73-Jährigen wäre es anschließend nicht mehr möglich, den Fall neu zu beleuchten, so Granseuer.

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