Fröndenberg/Unna. Cannabishandel und Waffenbesitz stehen in den Anklagen gegen einen 19-jährigen Fröndenberger. Darum wird bei ihm das Jugendstrafrecht angewandt.

Vielmehr erziehend als bestrafend soll die Verurteilung eines 19-Jährigen Fröndenbergers sein. Der auszubildende Kfz-Mechatroniker stand wegen drei Tatbeständen vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Unna. Angeklagt wird er unter anderem wegen unerlaubten Waffenbesitz, Handel mit Betäubungsmitteln und Diebstahl mit Führen von Waffen.

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Zu den Anklagen: Die erste Tat ereignete sich am 22. Oktober 2019 in Unna. Der Angeklagte traf gemeinsam mit zwei Freuden in seinem Auto auf einen Bekannten. Dieser fragte, ob der Angeklagte ihn mit dem Auto nach Mühlhausen mitnehmen könne. Dort, auf einem Sportplatz, soll der mitgenommene Freund des Angeklagten Cannabis verkauft haben.

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„Ich habe ihn nicht für die Übergabe mitgenommen. Erst da, als er sagte ich soll warten, wusste ich was das war“, beteuerte der Angeklagte. Er selbst sei nicht in den Cannabis-Handel verwickelt gewesen, doch die Drogen wurden durch sein Auto übergeben. Zwei zivile Polizisten erwischten die jungen Erwachsenen auf frischer Tat, konnten jedoch nicht erkennen, wer das Marihuana übergeben hat. Sie durchsuchten das Fahrzeug und fanden mehrere Gramm Cannabis, ein Butterfly-Messer und ein Teleskopschlagstock. Die beiden Waffen haben ihm gehört, sagt der junge Angeklagte, die Drogen jedoch nicht.

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Diebstahl bei Rewe

Die zweite Anklage behandelt eine Tat vom 24. Februar 2020. Dort habe der Angeklagte gemeinsam mit einem Freund versucht in einem Rewe in Unna Getränkedosen im Wert von circa 13 Euro zu klauen. Dabei habe er einen Schlagstock mitgeführt. „Das war an Rosenmontag, wir waren schon betrunken und hatten kein Geld mehr. Das war eine dumme Idee“, gab der 19-Jährige zu.

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Fraglich für Richterin Schlierkamp war jedoch, warum er wieder eine Waffe dabei hatte. Die dritte Anklage betrifft den Handel mit Drogen. In der Zeit von Sommer 2019 bis Anfang Februar soll der Auszubildende über einen Freund 20 Gramm Marihuana verkauft haben. Der besagte Freund habe vom Angeklagten die Drogen erhalten und je ein Gramm in 20 Taten verkauft. Bei einer Durchsuchung des Zimmers des Angeklagten am 4. Februar wurden weitere circa 60 Gramm Cannabis gefunden. Mit dem Handel habe er seine eigene Drogensucht finanziert, so der 19-Jährige.

Das Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter im Alter von 14 bis 20 Jahren.

Bei über 18-Jährigen wird es angewandt, wenn diese in der Entwicklung mit einem Jugendlichen gleichstehen.

Möglich sind Erziehungsmaßregeln oder Jugendstrafen.

Konsumiert noch immer

„Ich hatte Ende 2019 eine schwere Zeit. Mir ist alles zu viel geworden. Da hat die Sucht angefangen“, sagte der junge Mann. Jetzt habe er bereits einen Termin der Drogenberatung wahrgenommen und den Konsum reduziert. Ganz von den Drogen weg ist er allerdings noch nicht. Auch weitere Beratungstermine kamen, unter anderem coronabedingt, noch nicht zustande. Allerdings setze er sich auch nicht genug dafür ein, empfindet sein Betreuer von der Jugendgerichtshilfe. Auch bei der Hilfe durch den Betreuer kam es zu Problemen. Zwischen dem Angeklagten und diesem herrsche außerdem kein gutes vertrauensvolles Verhältnis, sagte Verteidiger Reiter-Waßmann.

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Für die Taten zeigte sich der Angeklagte schuldig und willens, seinen Drogenkonsum zu beenden. Jedoch schien es für Richterin Schlierkamp und Staatsanwältin Jakobs so, als würde er seine Taten, insbesondere den Besitz von Waffen, nicht richtig ernst nehmen. „Die Taten zeugen nicht von Erwachsensein. Ich habe den Eindruck, Sie suchen die Schuld bei anderen“, sagte Staatsanwältin Jakobs. Deshalb wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Sein Geständnis wirkte außerdem mildernd auf das Urteil.

Das Schöffengericht verurteilte den 19-Jährigen zu einer neun-monatigen Betreuung durch die Jugendgerichtshilfe unter bestimmten Auflagen und einer Woche Dauerarrest. Richterin Schlierkamp: „So richtig ist das alles bei Ihnen noch nicht angekommen. In der Zeit können Sie darüber nachdenken.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.