Menden. Wie ist es nun richtig? Sollte man den Mund-Nasen-Schutz am Autosteuer auflassen oder besser absetzen? Wir haben nachgefragt.

Wer mit dem Auto nacheinander zu zwei Geschäften unterwegs ist, steht vor der Frage: Mit oder ohne Maske am Steuer – wie ist es richtig? Wir haben bei der heimischen Polizei nachgefragt.

Christof Hüls, Pressesprecher der Polizei des Märkischen Kreises.
Christof Hüls, Pressesprecher der Polizei des Märkischen Kreises. © WP | Corinna Schutzeichel

Beim Abnehmen der Mund-Nasen-Maske sollen die Außenseiten möglichst nicht berührt werden, „da sich hier Erreger befinden können“, informiert zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung vorsichtig ab.“ Anschließend steht gründliches Händewaschen an (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

Innenseite nicht kontaminieren

Und auch beim Anlegen einer Maske ist darauf zu achten, „dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden“, heißt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Unter Hygienegesichtspunkten ist ein Abnehmen und Wiederaufsetzen des Mund-Nasen-Schutzes im Auto also schwierig. Gleichzeitig heißt es aber in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs.4): „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

Polizei hat Ermessensspielraum

Ist es also strafbar, wenn jemand mit dem Mund-Nasen-Schutz Auto fährt? „Da haben die Kollegen einen gewissen Ermessensspielraum“, erläutert Polizeisprecher Christof Hüls auf Nachfrage der Westfalenpost. Laut Straßenverkehrsordnung sei das Fahren mit verhülltem Gesicht zwar untersagt, doch werde von den Beamten derzeit der Ermessensspielraum genutzt, wenn sich der Fahrer nicht absichtlich stark vermumme.

Einzelfall wird individuell geprüft

Also: Wer zusätzlich zur Mund-Nasen-Maske auch noch einen Hut tief in die Stirn ziehe und eine Sonnenbrille aufsetzt, wird damit nicht durchkommen, so Christof Hüls. Auch wenn jemand etwa zu schnell fährt und sich anschließend mit der Polizei ein Rennen liefert, „würden wir wohl unterstellen, dass der Fahrer seine Identität verbergen will, wenn er eine Maske trägt“. Jeder Einzelfall werde individuell geprüft.

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