Menden. Coronavirus: Mendener Geschäftsinhaber und Busfahrer sollen ab Montag darauf achten, dass Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ab Montag gilt die Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen auch in Nordrhein-Westfalen. Was passiert, wenn Bürger dies ignorieren? Wir haben bei der Polizei nachgefragt.
„Die Lage ist sehr dynamisch“, fasst Polizeisprecher Christof Hüls zusammen. Das bedeutet: Zwar hat die Landesregierung am Mittwoch per Pressemitteilung über die Maskenpflicht informiert, doch die Coronaschutzverordnung sei – Stand Freitagnachmittag - noch nicht dementsprechend aktualisiert: „Da ist im Moment einfach eine Menge Bewegung drin.“ Auch von möglichen Bußgeldern und der Höhe sei derzeit noch nichts bekannt.
Keine Wachmannschaften der Polizei
Für die Überwachung der Maskenpflicht und die mögliche Ahndung sei das Ordnungsamt zuständig. „Wir stellen keine Wachmannschaften vor Supermärkte oder Linienbusse“, stellt Christof Hüls fest. Es liege in der Verantwortung der Betreiber von Geschäften, darauf zu achten, dass die Kunden Mund-Nasen-Masken tragen: „Der Betreiber kann dann Kunden, die keine Schutzmaske tragen, darauf hinweisen.“ Gegebenenfalls können Ladeninhaber hier auch ihr Hausrecht ausüben und den Kunden aus dem Geschäft schicken, sagt Christof Hüls. Das gleiche gelte für Busfahrer, falls Kunden ohne Maske einsteigen wollen. Wenn es dann Ärger mit einem Kunden gebe, könne die Polizei hinzugerufen werden, so Christof Hüls.
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