Menden. Der Bundesgerichtshof kippt das Urteil wegen versuchten Mordes gegen einen 37 Jahre alten Serben. Schwurgericht Dortmund verhandelt nun neu

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der jüngeren Mendener Vergangenheit muss neu aufgerollt werden. Der Mann, der ein Rentner-Ehepaar im November 2016 brutal überfallen und geknebelt haben soll, muss sich nun vor dem Landgericht Dortmund verantworten. Der Bundesgerichtshofs äußert in seiner Begründung für die Revision nun Kritik am Urteil des Landgerichts Arnsberg.

Im Februar 2019 verurteilte das Landgericht Arnsberg den damals 36 Jahre alten Serben wegen versuchten Mordes und schwerer räuberischer Erpressung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Laut Urteilsbegründung hätten der Angeklagte und seine beiden unbekannten Mittäter den Tod der Mendener billigend in Kauf genommen. Denn über Stunden wurden die Eheleute malträtiert und schließlich geknebelt zurückgelassen. "Ihnen war klar, dass die Geschädigten ohne Hilfe Dritter ,erbärmlich aus dem Leben scheiden würden'", heißt es dazu.

Nicht auflösbare Widersprüche

In seiner Begründung teilt der BGH nun mit, dass die Verurteilung wegen versuchten Mordes, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung nicht bestehen bleiben könne, "weil die Urteilsgründe unklare und teilweise widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes enthalten, die zu einer unterschiedlichen rechtlichen Bewertung führen". Laut BGH sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er das Mendener Ehepaar in Tötungsabsicht misshandelte. Erst nachdem die Täter den Tresor ausräumten und die Senioren hilflos und geknebelt zurückließen, hätten sie den Tod durch unterlassene Hilfeleistung in Kauf genommen. "Insoweit bestehen Unklarheiten und nicht auflösbare Widersprüche", so die Feststellung des Bundesgerichtshofs.

Warum der Fall jedoch an einem anderen Gericht verhandelt wird, dazu gibt es keine weiteren Informationen. "Der 4. Strafsenat hat in seinem Beschluss vom 25. September 2019 auf § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Fall StPO hingewiesen. Eine darüber hinausgehende Begründung enthält der Beschluss nicht. Sie kann vom Senat auch nicht mündlich nachgereicht werden", teilt BGH-Sprecherin Dietlind Weinland dazu auf WP-Anfrage mit.

Das Verfahren muss nun vor dem Schwurgericht Dortmund neu verhandelt werden. Zur Tat selbst äußerte sich der Angeklagte bislang nicht.