Menden. Schutz vor Coronavirus: Zu Bestattungen dürfen derzeit maximal 20 Trauergäste kommen. Die Regelungen in Menden sind konkreter als die vom Land.

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt derzeit das meiste, was von unserem Alltag noch übrig geblieben ist. In Teilbereichen hat die Stadt Menden hier nachgeschärft, was in der Landesverordnung eher vage formuliert ist. Zum Beispiel Bestattungen.

In §11 der Verordnung heißt es: „Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.“ Was aber ist der „engste Familienkreis“? Die Stadt Menden hat festgelegt, dass maximal 20 Personen an einer Beerdigung teilnehmen dürfen, erklärt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf WP-Nachfrage. „Unsere Regelungen sind da etwas weitgehender als die vom Land.“

Nachfragen beim Bürgermeister

Derzeit gebe es ab und an tatsächlich Nachfragen bei Bürgermeister Martin Wächter, „zum Beispiel, wenn ein Verstorbener vergleichsweise bekannt war“. Bislang hätten die Anrufer aber mit Verständnis auf die Vorgaben reagiert, so Johannes Ehrlich.

Insgesamt wolle die Stadt „mit Augenmaß“ agieren. Wenn also beispielsweise zu einer Beerdigung 21 statt 20 Teilnehmer kommen, „dann muss halt ein Mitarbeiter oder der Bestatter ein Stück weiter an die Seite gehen“.

Die Kapellen auf den städtischen Friedhöfen seien ohnehin derzeit gesperrt, so dass es dort keine Trauerfeiern gibt.

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