Menden. Trasse per Mausklick: Der Korridorfinder soll beim Lückenschluss der A 46 auch Laien einen Einblick in den Planungsprozess ermöglichen.

Die Planungen für den so genannten Lückenschluss A 46 zwischen Hemer und Neheim – bis Menden als Autobahn vorgesehen, anschließend bis zum Anschluss in Neheim als dreispurige Bundesstraße – stehen am Anfang. Noch ist der Verlauf einer möglichen Trasse nicht festgelegt. Fest steht aber: Der Landesbetrieb Straßen NRW setzt in dem Planungsprozess diesmal auf eine Software, die nicht nur den Experten, sondern auch Laien die verschiedenen Trassenvarianten möglichst realistisch vor Augen führen soll. Der Korridor-Finder, kurz Korfin genannt, zeigt dreidimensional auf dem realen Hintergrund eines Luftbildes, wie eine Region nach dem Bau einer Straße aussieht.

Einsatz im Zuge der Bürgerbeteiligung

„Durch den Einsatz des Korridorfinders ist es uns Planern um vieles leichter geworden, mögliche Trassen im Planungsprozess auf ihre Machbarkeit zu beurteilen“, erklärt Klaus Gillmann, einer der beiden Projektleiter von „46sieben“, wie Straßen NRW das Lückenschluss-Projekt nennt, aus seiner Sicht den Nutzen von Korfin.

Er fügt hinzu: „Bei Veränderungen der geplanten „Straßenachse“ in der Lage oder in der Höhe sieht man direkt, wie sich die zugehörigen Böschungen links und rechts entwickeln.“

Deutlich erkennt man die Böschungen neben den Fahrbahnen, die KorFin bei der Abbildung im Gelände darstellt.
Deutlich erkennt man die Böschungen neben den Fahrbahnen, die KorFin bei der Abbildung im Gelände darstellt. © Straßen NRW

Das Planungsinstrument soll vor allem im Zuge der Bürgerbeteiligung eingesetzt werden und biete die Chance, Straßenplanung sozusagen „live“ zu visualisieren, beschreibt Straßen-NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek den künftigen Einsatz des Planungsinstruments. Bürger könnten im Beteiligungsprozess auch einmal selbst Hand anlegen, kündigt sie an. Der Landesbetrieb erhofft sich davon auch, dass sich durch frühe Beteiligung langwierige Umplanungen oder juristische Auseinandersetzungen vermeiden ließen.

Korridorfinder berücksichtigt auch Lärm- und Umweltschutz

Aber zurück zum Korridorfinder. Es geht bei der Planung nicht allein um die Lage einer Straße. Vielmehr müssen auch Faktoren wie Lärm-oder Umweltschutz berücksichtigt werden. Die entsprechenden Daten, die zuvor auch durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (die derzeit läuft) ermittelt wurden, können digital hinterlegt werden. So könne beispielsweise deutlich gemacht werden, warum eine Straße aus Gründen des Naturschutzes so verlaufen, oder eben nicht so verlaufen sollte. Und welche Varianten mit welchen Folgen in Frage kommen könnten.

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Klaus Gillmann benennt die Möglichkeiten der Software: „In Bürgerbeteiligungen oder ähnlichen Informationsveranstaltungen kann man anhand dieser plastischen Bilder seine Überlegungen vorstellen. In den Präsentationen können wir Straßenplaner verschiedene Kartengrundlagen verwenden und auch übereinanderlegen – so erkennt man umgehend, wo sensible Bereiche in der Trasse – wie Schutzgebiete, Gewässer, Bebauung, et cetera – berührt werden könnten.“

Auch Brückenbauwerke lassen sich mit KorFin virtuell darstellen.
Auch Brückenbauwerke lassen sich mit KorFin virtuell darstellen. © Straßen NRW

Vor Augen führen lasse sich mit dem Programm auch die Lärmbelastung eines Gebietes mit und ohne Lärmschutz, erklärt Tobias Vreden, mitverantwortlich für die Straßeninformationssysteme bei Straßen.NRW. Virtuell könnten auch einfache Brücken gebaut und Tunnel gegraben werden. Vreden: „Man kann mit wenigen Klicks Varianten darstellen und auch gleich die möglichen Vor- und Nachteile zum Beispiel mit Blick auf die Umwelt darstellen.“

Was der Korridorfinder nicht kann

Klar sind für Klaus Gillmann aber auch die Grenzen des Korridorfinders: „Wir gehen natürlich nicht davon aus, dass wir nach Einsatz des Korridorfinders eine fertige Straßenplanung haben und der Bau nur noch eine Frage der Zeit ist.“

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Vielmehr liefere Korfin eine anschauliche Grundlage unter Berücksichtigung einzelner Randbedingungen, „die dann entsprechend der bestehenden Richtlinien in die jeweiligen Baupläne – Straßenbau, Brückenbau, Tunnelbau, Landschaftsplanung – umgesetzt werden muss.“