Menden. Die Stadt Menden greift jetzt durch: Wer massiv gegen die Verhaltensregeln in Corona-Zeiten verstößt, muss sogar mit Zwangsunterbringung rechnen.

„Die Zeit des Erklärens, des Rücksichtnehmens und Verständniszeigens ist jetzt vorbei. Wer die klaren und vielfach vermittelten Verhaltensregeln in der Corona-Krise nicht einhält, sich selbst und seine Mitmenschen gefährdet, muss ab sofort mit Konsequenzen rechnen.“ Unmissverständlich macht Sebastian Arlt, Erster Beigeordneter der Stadt Menden und Corona-Krisenmanager im Rathaus, am Mittwoch klar, dass das städtische Ordnungsamt gegen uneinsichtige Bürger durchgreifen will. Das geht so weit, dass am Donnerstag in Lendringsen die ehemalige Turnhalle der Realschule mit Betten und Bettzeug ausgestattet werden soll: Hier sollen künftig Menschen nächtigen, die andere konkret gefährden, dies aber nicht wahrhaben wollen.

Beigeordneter ist seinerseits Jurist: „Rechtsfragen hier sehr genau zu klären“

Dass es solche Mitbürger gibt, hat unlängst der Märkische Kreis gemeldet: Dessen Gesundheitsamt hatte bei angekündigten Besuchen des Mobilen Dienstes, der Verdachtsfälle untersuchen soll, jede fünfte Person nicht angetroffen. Offenbar glauben sogar Menschen, die bereits als Verdachtsfälle gelten – nur dann rücken die MK-Ärzte aus –, noch immer, sich unter die Leute mischen zu können. Sie würden damit jetzt zumindest zu Kandidaten für Zwangsmaßnahmen.

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Im Rathaus kläre man die rechtliche Seite indes noch sehr genau ab, beschreibt Sebastian Arlt, der selbst von Haus aus Jurist ist: „Das ist natürlich ein massiver Eingriff in grundlegende Persönlichkeitsrechte, das ist uns klar. Nichtsdestotrotz klären wir zurzeit, ob und wie lange wir besonders uneinsichtige Mitbürger festhalten könnten.“

48 Stunden zwangsweiser Unterbringung als Beugemittel denkbar

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Denkbar seien für ihn 48 Stunden als Beugemittel, um die Menschen danach wieder in ihre Wohnung zu entlassen. In hartnäckigen Fällen müsse aber auch über die Sicherstellung der gesamten Quarantäne-Phase nachgedacht werden. Das wären zwei Wochen. Dass auch so etwas zumindest denkbar ist, geht aus Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hervor.

Eine Stufe darunter, bei den saftigen neuen Bußgeldern, habe die Stadt bereits erste Bescheide verteilt. „Das galt vor allem den Gastronomen, die immer noch nicht verstanden hatten, dass jetzt nur noch ein Liefer- und Homeservice möglich ist“, berichtet der Beigeordnete.

Quarantäne: „Absonderung in geeigneter Einrichtung“ erlaubt

Der Mobile Dienst des Märkischen Kreises hat bei Besuchen jede fünfte gemeldete Person, die vorsorglich in häuslicher Quarantäne auf die Ärzte des Kreis-Gesundheitsamtes warten sollte, dort nicht angetroffen. Sie hatten sich ungeachtet möglicher Infektionen außer Haus begeben.

Auf Anfrage im NRW-Gesundheitsministerium nach Möglichkeiten eines Einschreitens verwies die Pressestelle auf den Paragrafen 30 Infektionsschutzgesetz – zur Quarantäne.

Dessen Absatz 2 besagt, dass Betroffene, die Anordnungen zu ihrer Absonderung nicht nachkommen oder dies auch nur vermuten lassen, zwangsweise im Krankenhaus oder in einer „geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden“ dürfen. Das Grundrecht der Freiheit der Person kann insoweit eingeschränkt werden.

Der Zwang geht aber noch weiter: „Der Abgesonderte hat die Anordnungen der Absonderungseinrichtung zu befolgen. (...) Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen (...) werden. Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist.“

Zur weiterlaufenden internen Organisation im Rathaus, das schon seit Tagen für den freien Publikumsverkehr geschlossen ist, gehört laut Arlt auch, dass die Stadt mehr als 100 Laptops für Homeoffice-Plätze gangbar machen konnte. Es werde beständig überprüft, welcher Bereiche tatsächlich gebraucht wird.

Großes Lob für Hilfsbereitschaft

Lobend äußerte sich Arlt zu den angelaufenen Einkaufshilfen für Bedürftige, die über „Mendener in Not“ Gutscheine erhalten können, sowie für Menschen, die wegen Vorerkrankungen oder Quarantäne auch nicht zum Einkaufen aus den eigenen vier Wänden heraus können. Mit allen Beteiligten habe man sich darauf geeinigt, dass die städtische Bürgerbeauftragte Heike Berkes die Fäden in der Hand halten soll. Zugleich sei die Hilfsbereitschaft „überwältigend“, sagte Arlt. „Die Krise bringt auch im Positiven Dinge hervor, die man sich vorher kaum hätte träumen lassen.“

So kooperiert die Stadt bisher mit Cristina Gummert von „Mendener in Not“, mit dem Sozialdienst SKFM, mit den Bieberschlümpfen, die aktuell allein 50 Lendringser Haushalte versorgen, mit der DJK Bösperde, dem Schützenverein Brockhausen sowie den Aktiven Christian Feuring, Heinz-Josef Scheffer und Olaf Jäger.