Fröndenberg. Fröndenberg hat den ersten bestätigten Covid-19-Infektionsfall. Kreishaus schließt ab Mittwoch. In Kitas gilt für die meisten Betretungsverbot.

Auch Fröndenberg hat jetzt den ersten bestätigten Fall einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Wie der Kreis Unna mitteilt, sind am Samstag drei neue Infektionen im Kreisgebiet bestätigt worden. Bei den neu infizierten Personen handelt es sich um Betroffene aus Fröndenberg, Lünen und Selm. Während die beiden letztgenannten Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten sind, ist der Hergang bei der betroffenen Person aus Fröndenberg noch nicht klar, erklärte Kreis-Sprecherin Birgit Kalle auf Anfrage der WP. Auch hier laufe die Rückverfolgung und die Suche nach Kontaktpersonen indes auf Hochtouren.

Gesamtzahl der Betroffenen im Kreis Unna jetzt auf 17

Insgesamt ist die Zahl der nachweislich Infizierten im Kreis UN damit auf 17 gestiegen. Davon kommen allein sieben aus Bergkamen, je zwei aus Unna, Kamen und Schwerte sowie jeweils eine Person aus Lünen, Selm, Holzwickede – und jetzt auch Fröndenberg.

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Die Kreisverwaltung schließt ab Mittwoch, 18. März: Aus Sicherheitsgründen und um das Infektionsrisiko zu minimieren, bleiben alle Dienst- und Nebenstellen der Kreisverwaltung ab Mittwoch bis auf Weiteres für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen. Anliegen bearbeiten die Bediensteten dann telefonisch oder per E-Mail.

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Die Verwaltungsspitze des Kreises trifft sich am Montagmorgen, um alles weitere zu besprechen. Dabei geht es auch um die Frage, wie zwingend notwendige Dienstleistungen z.B. Kfz-Zulassungen oder die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach vorheriger Terminabsprache abgewickelt werden können.

Zudem schließt sich der Kreis Unna der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums an, dass sich Beschäftigte der Kreisverwaltung, wenn sie aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren, freiwillig für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

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Auch in Fröndenberg gelten die landesweit angeordneten Maßnahmen. So gibt es ab Montag nur noch Kita-Plätze für Kinder von Beschäftigten der „kritischen Infrastruktur“. Dies sind etwa Beschäftigte der Polizei oder Feuerwehr, Stadtwerker, Busfahrer und ähnliche. Auch sie müssen indes nachweisen, dass sie niemanden haben, der die Betreuung des Kindes übernehmen könnte, etwa ein Lebenspartner mit anderweitiger Berufstätigkeit.