Menden. Seit Beginn des Jahres müssen Händler ihren Kunden immer einen Kassenzettel ausdrucken. Das sorgt in einigen Mendener Geschäften für Unmut.

Ob für 35 Cent beim Bäcker oder 12,83 Euro im Kiosk: Für jeden Kauf müssen Händler mit elektronischen Registrierkassen seit 1. Januar Kunden ungefragt einen Bon aushändigen. Die Belegpflicht gliedert sich ein in eine Reihe von Verordnungen, um Steuerhinterziehung zu begegnen. Denn Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus jährlich mindestens Millionenbeträge. Gegen die sogenannte Belegausgabepflicht wehren sich einige Verbände und Händler. Ihre Argumente: Bürokratie, Ressourcenverschwendung, Generalverdacht. Auch in Menden sind die Händler teilweise genervt, wie bei einen Gang durch die Geschäfte klar wird.

„Das ist doch unnützer Müll“, sagt Erika Franke von der Metzgerei Edlerherr in der Innenstadt und bereitet eine Currywurst zu. „Die meisten Kunden wollen den Bon nicht.“ Die Kasse drucke automatisch immer einen Zettel aus. Meist, so Erika Franke, pikse sie das Papier dann auf – „und gut ist“. Wenn die Kasse dann abends abgerechnet wird und alles stimmt, landen die Bons im Müll. Kunde Christian Friedrich schüttelt nur den Kopf, während er auf sein Mittagessen wartet. „Was soll ich damit?! Das ist völliger Blödsinn!“ Sinn mache der Bon, wenn er für den Betrieb einkaufe. „Aber privat muss ich den ja nicht aufbewahren. Ich kann den Bon auch nur wegschmeißen“, sagt der Mann. Von der neuen Regelung hält er nichts.

 Die meisten Zettel landen im Müll – wie hier beim Bäcker.
 Die meisten Zettel landen im Müll – wie hier beim Bäcker. © Jennifer Wirth

Wer den Bon will, wollte ihn schon immer

Ähnlich geht es auch Stefan Wette vom Lotto und Tabakladen Wette. Seine Mitarbeiterinnen haben neben den Kassen kleine Kartons stehen, in die sie die Zettel werfen. In seinen Händen hält er einen dicken Stapel Papier. „Das ist nur von heute. Und nur von einer Kasse.“ Rund 200 Zettel würden im Schnitt pro Tag liegen bleiben. „Die Leute wollen es nicht.“ Natürlich gebe es auch einzelne Menschen, die auf ihren Bon bestünden. „Die führen meist ein Haushaltsbuch.“ Richtig sinnvoll findet er die neue Regelung nicht. „Das soll ja eigentlich Korruption vorbeugen. Aber wir haben ja sowieso nur Artikel, die einen Festpreis haben.“

Noch absurder wird es bei Bäcker Niehaves schräg gegenüber. Für jeden Centartikel muss auch hier fleißig gedruckt werden. „Es ist Blödsinn“, sagt Mitarbeiterin Tanja Meyer. „Und die Bäume sterben dafür.“ Auch hier steht neben der Kasse ein großer Mülleimer für die Bons. „Gerade bei Brötchen ist das doch totaler Quatsch.“ Statt vier Bonrollen pro Monat würden jetzt etwa 25 anfallen, sagt sie kopfschüttelnd.

SIHK kritisiert die Regelung

„Der Bäcker, der Kioskinhaber oder der Getränkemarktbetreiber – sie alle stehen im Verdacht, Steuern zu hinterziehen“, kritisiert Kirsten Jütte, Steuerrechtsexpertin bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK). Ob die generelle Bonpflicht zielführend sei, das stellt Kirsten Jütte infrage. Den Händlern entstünden dadurch Mehrkosten und auch der Aufwand steige. „Die Möglichkeiten, sich zum Beispiel als Kioskbetreiber von der Bonpflicht befreien zu lassen, werden nach unserer Einschätzung von den örtlichen Finanzämtern zu streng beurteilt.“

Bereits im Dezember 2019 hatte die SIHK einen gemeinsamen Antrag von CDU und FDP im Landtag begrüßt, der darauf abzielte, die Belegausgabepflicht zu entschärfen. Die Hoffnung: eine rasche Umsetzung „einer praxisnahen, ressourcenschonenden und verkäuferfreundlichen Handhabung“ der Belegausgabepflicht und eine „unbürokratische Anwendung der Härtefallregelung der Finanzämter für die Befreiung“.

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