Menden. Ein Mendener wurde nach einem Verkehrsdelikt von der Polizei angehalten. Bei der folgenden Durchsuchung wurde Cannabis bei ihm gefunden.
Es ist eine Verkettung unglücklicher Umstände, die einen 45-Jährigen aus Menden überführt. Wegen eines Verkehrsdeliktes hält ihn die Polizei an. Bei der anschließenden Durchsuchung finden die Beamten dann Cannabis für den Eigengebrauch in seinem Rucksack. Nun muss sich der Mendener wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten. Einsicht zeigt er wenig.
Im April dieses Jahres ist der 45-Jährige in der Mendener Innenstadt unterwegs. Auf seinem Weg übersieht er eine rote Ampel. Die Polizei hält ihn an.
Sie wollen wissen, ob er Drogen genommen hat. Die Frage verneint er. Da er sich allerdings nicht ausweisen kann, durchsuchen die Beamten seinen Rucksack und finden dabei 0,42 Gramm Marihuana.
Eigentherapie mit Cannabis
Vor Gericht druckst der Angeklagte lange herum, bevor er den Drogenbesitz zugibt. Einsicht, dass er sich falsch verhalten hat, suchen Richterin und Staatsanwaltschaft allerdings vergeblich.
Die Vorstrafen des 45-Jährigen reihen sich aneinander. Seit 2007 ist er immer wieder mit Cannabis erwischt worden. Seine derzeitige Bewährung? Kein Hindernis für ihn. „Das ist nicht meine Schuld“, beteuert er vor Gericht. „Das ist die Schuld einer überarbeitungswürdigen Legislative.“ Er fordert vehement die Legalisierung von Cannabis, sieht nicht, dass er etwas falsch gemacht hat. Die Droge nimmt er laut eigener Aussage, um sich selbst zu therapieren.
Seine Bewährungshelferin beschreibt den Angeklagten als bemüht, eine stationäre Therapie zu bekommen. Allerdings sei er unzuverlässig, habe unter anderem im vergangenen Halbjahr zehn Termine versäumt und setze immer wieder die falschen Prioritäten in seinem Leben.
Dem Vorschlag des Gerichts für eine stationäre Aufnahme als Bewährungsauflage stimmt der 45-Jährige nur widerstrebend zu. Seine Befürchtung: Er darf dann unter Umständen nicht in die Klinik seiner Wahl.
Stationäre Therapie als Auflage
Auch die Staatsanwältin zögert, bevor sie sich erhebt. Zwei Monate Gefängnis will sie für den Angeklagten, ausgesetzt zur Bewährung. Geldstrafen würden keine Wirkung mehr zeigen. Sie fordert ebenso eine stationären Therapie und eine Bewährungszeit von drei Jahren. „Ich habe Bauchschmerzen dabei, aber ich will Ihnen diese Chance nicht verwehren.“
Die Richterin entscheidet sich schlussendlich für eine Geldstrafe von 675 Euro. Die Strafe wird ausgesetzt, sofern sich der Angeklagte in eine stationäre Therapie begibt. Die Bewährungszeit wird um zwei Jahre verlängert, in der ihn seine Bewährungshelferin unterstützen soll. Andernfalls muss er die Strafe zahlen.