Menden. Weil er zuvor in der Mendener Halle offenbar von einem Gast gemaßregelt wurde, soll ein Zwölfjähriger einen folgenschweren Post abgesetzt haben.
Die Bombendrohung gegen den großen Indoor-Spielplatz „Kiki Island“ am Samstagnachmittag war offenbar die Revanche des Kindes, das als Absender ermittelt wurde. Der zwölfjährige Junge aus dem Süden des Märkischen Kreises soll kurz vor der Tat im Kinderparadies für ein Fehlverhalten gemaßregelt worden sein – aber wohl nicht von einer Hallenaufsicht.
Wie Kiki-Inhaber Björn Kißmer jetzt auf Anfrage erklärte, passe die Beschreibung, die das Kind abgegeben hat, „definitiv auf keinen unserer Mitarbeiter“. Aus seiner Sicht ist es daher wahrscheinlich, dass es ein Gast war, der den Jungen zur Ordnung rief. Allerdings ohne zu ahnen, dass dies eine Affekthandlung nach sich ziehen würde. So kam es zu der Drohung, zur kompletten Evakuierung der mit 500 Menschen besetzten Halle, zur stundenlangen Absperrung des Geländes und zum Einsatz von Sprengstoff-Spürhunden.
Kiki Island: Gäste sofort entschädigt
Dass der Auslöser dafür ein von Kinderhand verfasstes Schreiben war, stellt die weitreichenden Folgen aus der Sicht von Björn Kißmer nicht in Frage. Zwar sei die Schreibweise ungelenk und die vermummte Person auf dem Foto als jung erkennbar gewesen. „Aber zugleich wurden Worte gewählt, die nicht gewählt werden dürfen. Wer will das Risiko eingehen, in so einem Fall nicht auf Nummer sicher zu gehen?“ Deshalb habe Kiki Island die Polizei verständigt, die dann ihrerseits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet habe. Die Sicherheit von Menschen müsse über allem stehen.
Eltern haften für ihre Kinder? Das gilt längst nicht immer
Kinder bis 14 Jahre sind strafunmündig, wenn überhaupt, müssten für angerichtete Schäden folglich die Eltern haften. Allerdings gelten Kinder ab 7 und sogar noch bis 18 Jahre als „bedingt deliktsfähig“. Das heißt: Diese Minderjährigen sind nicht verantwortlich zu machen, wenn ihnen bei der Begehung einer Tat die Einsicht fehlte, ihre Verantwortung zu erkennen.
„Eltern haften für ihre Kinder“: Pauschal gilt dieser vielzitierte Satz nicht. Für Juristen stellt sich im aktuellen Fall vielmehr die Frage, wie weit die Aufsichtspflicht der Eltern für einen Zwölfjährigen noch reicht. Denn nur wenn diese Pflicht schuldhaft verletzt wurde, wären die Eltern haftbar zu machen. Im Zweifel muss dies im Einzelfall entschieden werden.
Die Frage des Schadenersatzes habe man mit den betroffenen Gästen sofort geklärt, berichtet Kißmer. „Wir wollten keinesfalls, dass das auf dem Rücken unserer Besucher ausgetragen wird.“ So wurden an die Tagesgäste neue Eintrittskarten ausgegeben, es gab laut Kißmer auch neue Gutscheine für komplette Kindergeburtstage. „Und bei denen, die uns gesagt haben, das sei jetzt für sie gelaufen, weil sie die Kinder so schnell nicht wieder zusammenbekämen, gab es auf der Stelle das Geld zurück. Wir wollten sauber da rausgehen. Ansonsten kann ich nur sagen, dass uns das alles sehr leid tut.“
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Die Kosten dieses Dummejungenstreichs würden gerade auf Anraten des hinzugezogenen Anwalts aufgelistet. Der Schaden werde mit einiger Sicherheit im fünfstelligen Bereich liegen, schätzt Kißmer. Denn für Kiki Island gehe es nicht nur um die Entschädigung der unmittelbar Betroffenen, sondern auch um die Zukunft. So seien für das folgende Wochenende gleich mehrere Geburtstagsfeiern abgesagt worden. Auch der Schaden für das Image des Unternehmens sei immens, obwohl man nichts für den Vorfall konnte. Natürlich werde Kiki Island für alle eingetretenen Verluste auch Schadenersatz fordern. „Wie das dann rechtlich aussieht, kann ich beim besten Willen nicht sagen.“
Tatsächlich sind Kinder bis 14 Jahre strafunmündig, wenn überhaupt, müssten folglich die Eltern haften. Wobei sich die Frage stellt, wie weit deren Aufsichtspflicht für einen Zwölfjährigen noch reicht.