Menden. Zunächst leugnet eine 21-Jährige, mit ihrem Wagen ein anderes Fahrzeug angefahren zu haben. Bis zuletzt will sie nichts gemerkt haben.
Beinahe täglich meldet die Mendener Polizei eine Unfallflucht. Auch eine 21-Jährige soll sich nach einem Auspark-Unfall aus dem Staub gemacht haben. Doch Zeugen bemerkten den Vorfall. Vor dem Amtsgericht Menden musste sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
Im April dieses Jahres soll die Auszubildende beim Ausparken vor der Wohnung der Eltern den VW eines Nachbarn beschädigt haben. Schaden: rund 800 Euro. „Ich hab’s ehrlich gesagt nicht gemerkt“, so die 21-Jährige. Und auch eine Freundin, die wenige Meter entfernt in ihrem Auto wartete, soll nichts von dem Unfall bemerkt haben. „Haben Sie laut Radio gehört?“, will Richter Hennemann wissen. „Ja“, sagt die Angeklagte, „Deutschrap“. Die Parklücke sei sehr eng gewesen, deshalb habe sie „mit dem Lenkrad gespielt, um rauszukommen“.
Ganz normal weitergefahren
Polizei will für Unfallfluchten sensibilisieren
Die Zahl der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfallfluchten mit Sachschaden ist in den letzten fünf Jahren in NRW um über 17 Prozent gestiegen.
Damit passieren durchschnittlich 357 solcher Unfälle am Tag.
Einige Zeit nach dem Unfall klingelt das Handy der 21-Jährigen. Als sie auf den Vorfall angesprochen wurde, sei sie zunächst perplex gewesen. „Und Sie haben kein merkwürdiges Geräusch gehört? Dass etwas knirscht oder knackt?“, will Hennemann wissen. Doch die Antwort der Mendenerin bleibt dieselbe. Ein Nachbar, der den Unfall beobachtet hat, kann sich nicht daran erinnern, dass die Angeklagte Anstalten gemacht hätte, sich den Schaden anzuschauen. Sie habe vielmehr nichts bemerkt; auch nicht als es einen sichtbaren Ruck beim Ausparken und Berühren des anderen Wagens gegeben hat. Die 21-Jährige sei ganz normal weiter gefahren.
„Wie so oft ist der Knackpunkt der Vorsatz“, so der Staatsanwalt. Er glaube der Angeklagten nicht, dass sie nichts bemerkt habe. Die Ordnungswidrigkeit sei inzwischen verjährt, so dass er einen Freispruch forderte. Dem folgte Richter Hennemann schließlich. „Gerade nach der Vorgeschichte bleiben natürlich Zweifel“, merkte der Richter an. In einem vorangegangenen Verfahren habe die Mendenerin noch jegliche Beteiligung an dem Unfall geleugnet. Allerdings sei sie nun unter „objektiven Anhaltspunkten“ freizusprechen.
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