Menden. Zum Abgabeschluss: Mehr als dreimal so viele Bürger wie benötigt unterschreiben für Erhalt und Sanierung des Bürgersaal-Gebäudes.
„Das ist ein überwältigender Erfolg, mit der wir nie und nimmer gerechnet hätten!“ Insgesamt 8160 Unterschriften für Erhalt und Sanierung des Bürgersaalgebäudes haben Dorothea Martin und ihre Mitstreiter beim Bürgerbegehren am Dienstagmittag im Mendener Rathaus abgeliefert. Wahlamtsleiterin Sylvia Bastek nahm die letzten dicken Packen entgegen, nachdem Bürgermeister Martin Wächter kürzlich die ersten 6000 erhalten hatte. Dorothea Martin: „Wäre unser Bürgerbegehren eine Partei, dann lägen wir jetzt bei 18 Prozent aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger.“
Entscheidung am 19. November
Zur Erinnerung: Dem Bürgerbegehren reichen 2705 gültige Unterschriften, um den Stadtrat zu zwingen, sich unverzüglich erneut mit Erhalt und Sanierung zu befassen. Mittlerweile sind nach WP-Informationen mehr als 5000 Unterschriften als gültig geprüft worden. Der Stadtrat hatte dagegen beschlossen, dass die Verwaltung die Variante des Abrisses zugunsten einer Grünfläche mit Pavillon prüfen solle. Das rief die Initiative auf den Plan. Jetzt kommt die Sanierung, die etwa 5,4 Millionen Euro kosten soll, wieder aufs Tapet – und das laut Sylvia Bastek bereits in der nächsten Ratssitzung am 19. November.
Wie reagiert der Stadtrat?
Dann müssten die Politiker im Stadtrat zunächst erklärten, ob sie das Bürgerbegehren als zulässig anerkennen, erklärte Bastek. Eine Hürde könnte nach WP-Informationen noch das Anliegen selbst darstellen. Denn ein Bürgerbegehren muss sich konkret gegen einen Ratsbeschluss richten – und der sieht hier eben nicht den Abriss, sondern nur dessen Prüfung mit offenem Ausgang vor. Folglich könnte der Stadtrat sagen, dass die weitergehenden Forderungen der Initiative nach Erhalt, Sanierung und Bürgerhaus formal gar nicht zählen.
Das Bürgerbegehren: Was jetzt kommt
Am 19. November muss sich der Rat mit dem Ergebnis des Begehrens befassen. Akzeptieren die Politiker das Anliegen, könnte die Stadt die Förderanträge zum Bürgerhaus ans Land aktualisieren. Die Frist läuft im September 2020 ab. Die Initiative bietet der Stadt hier auch Knowhow aus ihren Reihen an.
Bleibt der Rat beim Abriss, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird so aufwändig durchgeführt wie eine Kommunalwahl. Bis 16. Februar 2020 wäre er durchzuführen. 15 Prozent der Wahlberechtigten müssten für das Begehren stimmen, um es durchzubringen. Bei 45.000 Personen bräuchte man 6750 Stimmen.
Auf WP-Anfrage erklärte dazu der Jurist und Erste Beigeordnete der Stadt, Sebastian Arlt, dass auch eine Prüfung kein Selbstzweck sei, sondern Grundlage einer Entscheidung. Arlt: „Man kann darüber sicher einen juristischen Disput aufmachen. Nur: Jenseits formaler Fragen und meiner Ansicht, dass dem Rat so etwas nicht gut zu Gesicht stünde, geht es im Kern doch darum, ob sich die Politik der Meinung von 8200 Bürgern anschließt oder weiterhin etwas anderes machen will.“
Arlt: Den Schwung mitnehmen
Mit dem Bürgerbegehren seien jetzt wieder Menschen da, die sich für ein Bürgerhaus engagieren würden, und genau das habe dem ursprünglich geplanten Bürgerhaus-Neubau zuletzt gefehlt. Somit könne es aus seiner Sicht gar keine Verlierer geben. „Diesen Schwung kann der Rat mitnehmen – oder klar sagen, warum man das nicht mehr will. Das sollte das Thema sein, nicht die Formalien.“