Menden. Ein Mann ist nach einer wilden Swingerparty mit 1,65 Promille im Auto erwischt worden. Vor Gericht erzählt er seine ungewöhnliche Geschichte.

Ein Hagener ist im Mai mit 1,65 Promille im Auto erwischt worden. Er war nach einer Swingerparty in Menden auf dem Heimweg, als die Polizei ihn wegen seines unsicheren Fahrstils anhielt. Gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt legte er ein Einspruch ein und zog vor Gericht. Nun muss er 2600 Euro Strafe zahlen. Seinen Führerschein sieht er vorerst nicht wieder. Seine ungewöhnliche Geschichte sorgte vor Gericht für Nachfragen.

Dass er betrunken Auto gefahren ist, bestreitet der Angeklagte nicht, trotzdem legt er Einspruch ein. Ihm geht es um den Vorwurf des Vorsatzes. „Ich habe an dem Abend nicht vorgehabt, Auto zu fahren“, sagt er. Dass es trotzdem passiert ist, sei eine Verkettung unglücklicher Umstände.

Die Erklärung

Nach einigem Herumdrucksen gibt der Hagener zu, am 12. Mai gegen 20 Uhr wegen einer Swingerparty nach Menden gekommen zu sein. Warum er mit dem Auto angereist sei? „Normalerweise trinke ich nicht. Man fährt nicht primär zum Trinken auf eine Swingerparty“, erklärt der Angeklagte. Die Möglichkeit zum Übernachten sei jedoch dagewesen. Im Laufe des Abends habe er dann aber doch getrunken. „Zwei Bierchen und ein paar Kurze.“

Auf Nachfrage der Richterin versucht er präziser zu werden. „Ich weiß nicht mehr, wie viele es waren. Vielleicht fünf oder sechs Kurze, vielleicht auch mehr.“ Die Messung bei der Polizeikontrolle später ergibt einen Alkoholpegel von 1,65 Promille.

„Wir haben draußen gesessen, geredet“, erzählt er weiter. Kurz nach Mitternacht habe er sich dann jedoch an einem der Heizpilze auf der Terrasse den Oberschenkel verbrannt. Er zeigt Bilder von der Verletzung, habe noch immer eine Narbe von dem Vorfall. „Danach habe ich nicht mehr nachgedacht.“ Vom Schmerz getrieben habe er nur noch nach Hause gewollt, sich ins Auto gesetzt und sei losgefahren. Dass er getrunken habe, sei ihm zwar bewusst gewesen, allerdings nicht das Ausmaß. Einem Zeugen fällt gegen halb eins der unsichere Fahrstil auf, die Polizei kann ihn erst am Seilersee in Iserlohn stoppen, kurz vor der Autobahnauffahrt. Er steigt schwankend aus dem Auto. Als ihn die Beamten fragen, ob er getrunken habe, gibt er „zwei Bierchen“ an. Die „Kurzen“, die er gekippt hat? „Die habe ich nicht mehr im Kopf gehabt“, sagt er sich vor Gericht.

Zweifel an Glaubwürdigkeit

„Ich kann mich für die ganze Angelegenheit nur entschuldigen. Ich fahre eigentlich nicht, wenn ich getrunken habe. Aber in dem Moment habe ich nicht nachgedacht. Ich hatte Schmerzen und wollte nach Hause.“ Dass er schon 1,65 Promille hatte, sei ihm nicht aufgefallen. „Ich habe mich gut gefühlt. Sonst wäre ich nicht Auto gefahren“, erklärt er der Richterin. Die anwesende Amtsanwältin zweifelt an seiner Geschichte. „1,65 Promille, das ist eine ordentliche Marke“, sagt sie. „Da würde jeder von uns am Gericht schon unter dem Tisch liegen.“ Dass er seine Trinkfestigkeit aus dem Urlaub habe, wo er gerne Wein trinke, kann sie nicht glauben. „Da muss man schon öfters trinken.“

Sie bleibt bei der Anklage einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt und fordert eine Geldstrafe von knapp 2000 Euro. Sein Führerschein soll ein halbes Jahr eingezogen werden. „Zum einen wegen des gemessenen Alkoholwertes, zum anderen, weil Sie der Polizei verschwiegen haben, was Sie getrunken haben“, erklärt sie dem Angeklagten. Sie ist sich sicher: Der Hagener habe in der Nacht geplant, nach Hause zu fahren.

Das Urteil

Letztendlich entscheidet das Amtsgericht zugunsten des Angeklagten. Für ihn spreche, dass er bislang nicht vorbestraft sei, sich einsichtig zeige und es keine klaren Beweise gebe, dass er die Heimfahrt in der Nacht geplant habe. Gegen ihn spreche hingegen der weite Weg nach Hause. „Wenn die Polizei Sie nicht gestoppt hätte, wären Sie noch eine gute halbe Stunde unterwegs gewesen, noch dazu auf der Autobahn.“

Sie verurteilt ihn wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von insgesamt 2600 Euro. Sein Führerschein, den die Polizei nach der Kontrolle im Mai eingezogen hat, bekommt der Angeklagte nicht wieder. Der wird für sieben Monate eingezogen.