Menden. Der Angeklagte erscheint nicht zu seinem Gerichtstermin am Amtsgericht Menden. Deshalb wird er jetzt unangenehme Post zugeschickt bekommen.

Ein 32-jähriger Mann ist nicht zu seiner Verhandlung am Amtsgericht Menden erschienen. Um eine Strafe kommt er dennoch nicht herum. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Er ist gleich wegen mehrerer Straftaten angeklagt. Dazu gehören Beleidigung, Bedrohung und versuchte Nötigung, mit Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft hält eine Freiheitsstrafe für unerlässlich. Daher beantragt sie einen Strafbefehl für den 32-Jährigen. Der Strafbefehl, der dem Angeklagten jetzt per Post zugestellt wird, soll eine Freiheitsstrafe umfassen. Richterin und die Verteidigung des Angeklagten stimmen dem Antrag zu.

Der Angeklagte soll schwer krank sein

Der Verteidiger des 32-Jährigen sagt, dass der Mann schwer krank sein soll. Er habe erfahren, dass er zurzeit freiwillig in einer psychiatrischen Klinik verweile. Der Strafverteidiger berichtet außerdem, dass er den Angeklagten über das Patiententelefon erreicht habe und dieser sehr verwirrt wirkte. Auch wegen dieser Umstände stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag für einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Richterin betont: „Eine Geldstrafe wird höchstwahrscheinlich wenig bringen.“ Denn der Staatsanwalt, der Verteidiger und sie befürchten, dass der Angeklagte seine Geldstrafe nicht zahlen wird und als Folge ein Gerichtsvollzieher sein Eigentum pfänden könne. Außerdem erklärt die Richterin, dass der 32-Jährige bisher wenig Einsicht bei seiner Krankheit gezeigt hätte.

Die geladenen Zeugen wurden umgehend wieder entlassen. Die Richterin, der Staatsanwalt und der Strafverteidiger haben sich als Ziel gesetzt, den Fall ohne Hauptverhandlung abzuschließen. Das klappt, wenn der Angeklagte nun keinen Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegt. Dann müsste vor Gericht verhandelt werden. Dafür müsste der Angeklagte dann erscheinen. Die Richterin könnte ihn dann von der Polizei vorführen lassen.

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