Menden. Die Konjunktur flaut ab, doch auf dem heimischen Arbeitsmarkt kommt von dem Abschwung bisher wenig an. Die Kurzarbeit ist sogar rückläufig.

Während sich die Meldungen mehren, wonach die jahrelang boomende Konjunktur abflaut und sich auch die Erwartungen heimischer Unternehmen eintrüben, ist davon am Arbeitsmarkt noch wenig zu spüren. So liegen die Zahlen bei der Kurzarbeit in Menden nach Angaben der Arbeitsagentur in Iserlohn sogar niedriger als im Vorjahr, als von Konjunkturpessimismus noch keine Rede war. Im März 2018 hatten demnach 33 Firmen in Menden Kurzarbeit angemeldet, von der 239 Beschäftigte betroffen waren. Im März 2019 waren es 25 Betriebe mit 162 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

„Es gibt bislang keine Auffälligkeiten, denn einige Firmen haben wir immer in Kurzarbeit oder Anmeldung, zum Beispiel nach unerwarteten Auftragsverlusten“, erklärte dazu die Agentursprecherin Lena Brühl. Zwar seien wegen rückwirkend möglicher Meldungen die März-Zahlen momentan die aktuellsten, doch auch in Mai oder Juni seien in Menden kaum Firmen mit Kurzarbeit hinzugekommen.

Kurzarbeit als Indikator für heraufziehende Krise

Zurzeit erhalte sich viele Presseanfragen zu diesem Thema, erklärt Brühl. „Das ist kein Zufall, denn Kurzarbeit gilt als Indikator für eine womöglich heraufziehende Krise. Auch wir sind da sensibilisiert und behalten das im Auge“, sagt Brühl. Von einer Krise würde sie „heute aber auf gar keinen Fall sprechen“. Sie erinnert zum Vergleich an wirklich schwierige Zeiten, in denen die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Menschen im Gebiet der MK-Agentur fünfstellige Höhen erreichte.

Kurzarbeitergeld: 60 Prozent vom letzten Netto

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares Ereignis können Kurzarbeit notwendig machen. Maximal kann konjunkturelles Kurzarbeitergeld für zwölf Monate bezogen werden.

Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; spätestens bis zum Ende des Monats, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen.

Nach Bewilligung der Anzeige kann der Betrieb für jeden Kalendermonat, in dem Kurzarbeit stattfand, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen – innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten.

Ist also alles bestens auf dem heimischen Arbeitsmarkt? Ganz so rosig mag Rudolf Wittig das nicht sehen. Wittig leitet bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen den Fachbereich Wirtschaftsförderung – und ist entsprechend nah an den Unternehmen. „Auf den gesamten Kammerbezirk bezogen haben wir im Sommer schon einen Einbruch erlebt“, sagt er. Auch hätten die Arbeitslosenzahlen zuletzt angezogen.

Wie berichtet, ist die Mendener Erwerbslosenquote etwa von 4,6 Prozent im September 2018 auf 5,0 im September dieses Jahres angestiegen. Und laut Wittig sei das Problem der Kurzarbeiterzahlen der Zeitverzug von etwa einem halben Jahr, mit dem sie offiziell werden.

SIHK wertet jüngste Konjunkturumfrage aus

Als krisenhaft würde Wittig die Lage unterdessen auch nicht bezeichnen. Zurzeit werte man in Hagen die jüngste Konjunkturumfrage der SIHK aus. Der Trend bisher: Die Firmen sähen die aktuelle Lage noch als zufriedenstellend an. Die Erwartungen entwickelten sich angesichts weltweiter Handelskonflikte und der unklaren Brexit-Lage aber tatsächlich deutlich nach unten. Wittig: „Die Verunsicherung ist groß.“