Menden. Ab Anfang 2020 soll es auf dem Waldfriedhof Limberg ein Grabfeld für Tierhalter und ihre Lieblinge geben. Das hat kurios anmutende Folgen.
Was ein Ratsbeschluss doch auslösen kann: In Mendener Haushalten dürften schon bald Gefäße mit der Asche von geliebten Haustieren darauf warten, beim Heimgang von Herrchen oder Frauchen in deren Grab mitbestattet zu werden. Zudem könnte jetzt im manchem letzten Willen verfügt werden, dass das überlebende Tier nach seinem Ende kremiert werden soll. Die Urne würde dann in die letzte Ruhestätte seines vormaligen Besitzers gesenkt.
All diese kurios anmutenden Folgen werden nun wohl Realität. Denn ein einstimmiger Beschluss im Mendener Stadtrat am Dienstag ermöglicht schon in Kürze ein neues Grabfeld auf dem Limberg-Friedhof für die Bestattung von Halterinnen und Haltern mit ihren Haustieren.
Kaffeedose und Verfügungen
Nachfragen der WP bei der Stadtverwaltung zu den praktischen Konsequenzen der Regelung ergaben, dass sowohl Halter als auch Tier zuerst den Weg in die Grabstätte antreten können. Im letzteren Fall müsse die Asche des kremierten Tieres in Urne oder auch Kaffeedose aufbewahrt werden, damit es dann als Beigabe beigesetzt werden kann, wenn auch der Mensch für immer die Augen geschlossen hat.
Sollte „Fido“ dagegen länger leben als Frauchen oder Herrchen, könne „die Grabbeigabe grundsätzlich auch im Nachhinein erfolgen“, erklärte Stadt-Pressesprecher Johannes Ehrlich – nach Rücksprache mit dem „Arbeitskreis Friedhof“, der sich mit den Details des neuen Grabfeldes im Vorfeld der Ratsentscheidung eingehend befasst hatte. Frauchen oder Herrchen müssten dafür im Vorfeld allerdings eine Regelung treffen, „damit es jemanden gibt, der diesen Wunsch umsetzt, sobald das Tier ebenfalls verstorben ist“.
Friedhofsgebühren steigen an
Die Stadt Menden (Sauerland) unterhält mit dem Waldfriedhof „Am Limberg“ und dem Friedhof in Lendringsen zwei Friedhöfe, die nach Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu führen sind. Pro Jahr finden auf beiden Friedhöfen zusammen ca. 220 Bestattungen statt.
Da dieser nur bei 93 Prozent liegt, werden die Gebühren erhöht – die Grabstättengebühr (ohne Verlängerungen) um 5,7 Prozent, die Bestattungsgebühren um 4,2 Prozent. Das Kolumbarium liegt mit 7,2 Prozent deutlich höher – wegen erhöhten Reinigungs- und Pflegeaufwandes.
Das neue Grabfeld auf dem Limberg-Friedhof müsse unterdessen erst noch erschlossen und angelegt werden, sagte Ehrlich. „Das passiert nach und nach. Wir gehen davon aus, dass die ersten Bestattungen auf eben diesem neuen Grabfeld ab Anfang kommenden Jahres möglich sein werden.“
Laut dem „Arbeitskreis Friedhof“ soll das Themengrabfeld die Attraktivität des städtischen Waldfriedhofs steigern. Der Wunsch nach dem Tiergrabfeld kam aus den Reihen des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Kremierte Haustiere als Grabbeigabe seien andernorts auf kommunalen und kirchlichen Friedhöfen bereits erlaubt.
Keine Extra-Gebühr
Eine Extra-Gebühr für die zusätzliche „kleine“ Bestattung wird im Übrigen nicht erhoben. Der Grund: Daraus würde sich eine Konkurrenz zu Tierfriedhöfen ergeben, deren Betrieb keine öffentliche Aufgabe sei. Auch eine Änderung der Friedhofssatzung sei wegen dieser Neuerung nicht erforderlich.